Sitzung: 03.12.2020 Gemeindevertretung Papendorf
Beschluss: ungeändert beschlossen
Abstimmung: Ja: 10, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 1
Vorlage: VO/BV/30-0892/2020
Beschluss Nr.:
49-8/20
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Papendorf beschließt anliegenden städtebaulichen Vertragsentwurf mit der LGE Landesgrunderwerb Mecklenburg-Vorpommern GmbH zu den Rahmenbedingungen der Problembeschreibung endzuverhandeln und abzuschließen.
Herr Zeplien nimmt
wieder an der Beratung teil.
Auf Grund des § 24
Abs. 1 der Kommunalverfassung erklärt sich Herr Ahrens für diesen
Tagesordnungspunkt für befangen und wirkt weder an der Beratung noch an der
Beschlussfassung mit. Er nimmt im Zuschauerbereich Platz.
Herr Risch
übernimmt die Sitzungsleitung. Zunächst erläutert Herr Pagels sehr ausführlich
das Zustandekommen dieses Beschlussvorschlags.
Die Gemeinde
Papendorf beabsichtigt mit dem B-Plan 23 erstmals ein Wohngebiet auf
gemeindeeigenen Flächen zu entwickeln. Alle bisherigen Baugebiete in der
Gemeinde wurden von privaten Investoren auf deren Flächen entwickelt. Diese
Investoren steuerten alle Projekte, die zur Entwicklung des Baugebietes
notwendig waren. Die Gemeinde fasste lediglich die notwendigen Beschlüsse und
schloss die notwendigen Verträge mit den Investoren ab.
Beim B-Plan 23 ist die Gemeinde selbst Investor. Sie müsste also selbst
alle notwendigen Projektschritte steuern: Ausschreibung der Planungsleistungen,
Parzellierung mit katasterlicher Vermessung, Vorbereitung der notwendigen
Beschlüsse und Verträge mit Planern und Baufirmen, Einholung von Genehmigungen
(hier auch Einleitung des Verfahrens für die Änderung des F-Planes) sowie
Steuerung der Erschließungsarbeiten beginnend mit der Ausschreibung,
Realisierung der gem. B-Plan ermittelten und notwendigen Ausgleichs- und
Ersatzmaßnahmen und letztendlich Verkauf der Bauparzellen. Außerdem müsste die
Gemeinde für all diese Arbeiten finanziell in Vorleistung gehen. Dieses Geld
hat die Gemeinde nicht und sie würde nach Aussage unserer Kämmerei auch keinen
Kredit bekommen.
All diese Arbeiten können die ehrenamtlich tätigen Gemeindevertreter
nicht leisten. Dafür haben wir eigentlich unsere Verwaltung. Die Bauverwaltung
unseres Amtes ist aber mit den täglichen Aufgaben bis hin zur Planung der neuen
Sporthalle voll ausgelastet.
Deshalb schlägt der Bürgermeister vor, sich eines Projektsteuerers als
Investor im Auftrag der Gemeinde zu bedienen. Als einen solventen Partner für
diese Arbeiten hatte er dem Hauptausschuss die LGE Mecklenburg-Vorpommern GmbH
vorgeschlagen. Die LGE ist landesweit als Investor im Auftrag von Kommunen
tätig, z.B. in Schwaan, Kühlungsborn, Rerik, Marlow, Sanitz, um nur einige in
der Nähe zu nennen.
Der Prokurist, Herr Georg Lembke, hatte die LGE in einer
Hauptausschusssitzung vorgestellt. Dabei schlug er vor, dass die LGE von der
Gemeinde und auch vom Eigentümer des anliegenden Ackerschlages Flächen für die
geplante Baulandentwicklung erwirbt und nach Erschließung zu einem Preis
verkauft, der die Kosten der LGE mit einem kleinen Gewinn deckt und für die
Gemeinde noch eine gewisse Gewinnbeteiligung ermöglicht. Die konkrete
Verfahrensweise der Verkäufe der Baugrundstücke sowie der Beteiligung der
Gemeinde an einem möglichen Übererlös wird in dem Notarvertrag, mit dem die
Gemeinde ihre Flächen an die LGE verkauft, genau vereinbart.
Durch diese Zusammenarbeit mit der LGE hat die Gemeinde keine Kosten und
auch keine zusätzlichen Aufwendungen bei der Entwicklung des B-Planes Nr. 23.
Die Aufwendungen der LGE werden genau wie die der Planer und die Baufirmen über
den Verkaufserlös gedeckt.
Die Einnahmen für die Gemeinde aus dem Verkauf der Grundstücke aus
diesem Baugebiet sollen in erster Linie für unseren Kita-Neubau verwendet
werden.
Die Gemeinde erhält durch den Verkauf an die LGE GmbH sofort liquide
Mittel. Die LGE GmbH kauft die Grundstücke der Gemeinde zu einem Kaufpreis in
Höhe des Bodenrichtwertes für unerschlossenes Bauerwartungsland. Die vorläufige
Kalkulation der LGE GmbH gestaltet sich wie folgt:
Kosten Ankauf (ohne Nebenkosten!)
ca. 100,00 €/m², das entspricht ca. 135,00 €/m² Nettobaufläche bei einem
Nettobaulandanteil von ca. 74 %.
Planungs-, Erschließungskosten und Kosten LGE ca. 135,00 €/m²
Mindestverkaufspreis zur
Kostendeckung ca.
270,00 €/m²
aktueller Bodenrichtwert für erschlossenes Bauland ca. 330,00
€/m²
Die Planungs- und Erschließungskosten setzt die LGE GmbH aus den von ihr
aktuell in der Realisierung befindlichen Projekten an, sodass es sich um
vorsichtig belastbare Kosten handelt.
Zunächst erhält die Gemeinde aus dem Verkauf einen Erlös zu dem
dann geltenden Verkehrswert für unerschlossenes Bauerwartungsland (gegenwärtig
ca. 100 €/m2.
Mit der LGE GmbH gewinnt die Gemeinde einen Vertragspartner, bei dem es
sich nicht um einen privaten Investor handelt. Gesellschafter sind
Land Mecklenburg-Vorpommern mit 6 %
Landgesellschaft Mecklenburg-Vorpommern GmbH mit 94 %
Die Fachaufsicht über die Gesellschaft liegt bei dem Ministerium für
Energie, Infrastruktur und Digitalisierung Mecklenburg-Vorpommern,
Aufsichtsratsvorsitzende ist Frau Ina-Maria Ulbrich, Staatssekretärin.
Die Landgesellschaft Mecklenburg-Vorpommern GmbH steht auch mehrheitlich
im Eigentum der öffentlichen Hand. Gesellschafter sind
Land Mecklenburg-Vorpommern |
50,50 % |
Und 5 weitere Gesellschafter incl. LGMV selbst |
49,50 % |
Vorsitzender des
Aufsichtsrates ist unser Landwirtschaftsminister Dr. Till Backhaus.
Herr Risch ergänzt die Ausführungen von Herrn Pagels und
weitere Informationen. Anschließend wird nach ausführlicher Diskussion
folgender Beschluss gefasst:
Abstimmung:
10 |
Ja-Stimmen |
0 |
Nein-Stimmen |
0 |
Enthaltungen |