Sitzung: 16.09.2020 Gemeindevertretung Ziesendorf
Beschluss: ungeändert beschlossen
Abstimmung: Ja: 5, Nein: 2, Enthaltungen: 3
Vorlage: VO/OS/80-0605/2020
Beschluss Nr.:
22-5/20
Die Gemeindevertretung stimmt der Wahl des
Gemeindewehrführers der Freiwilligen Feuerwehr Ziesendorf (Vorschlag 2) zu.
Mit Beschluss 14-3/20 vom 11.05.2020 hat die Gemeindevertretung Ziesendorf den Gemeindewehrführer sowie seine Stellvertretung abberufen. Der Amtswehrführer, Herr Reinhard Schmidt, wurde kommissarisch zur Führung der Geschäfte der Freiwilligen Feuerwehr eingesetzt.
Gemäß § 12 Abs. 5 Satz 3 des Gesetzes über den Brandschutz und die Technischen Hilfeleistungen durch die Feuerwehren für Mecklenburg-Vorpommern (BrSchG) wurde die Abberufung durch die Rechtsaufsichtsbehörde bestätigt.
Eine Aufgabe des Amtswehrführers besteht darin, eine neue Wehrführung herbeizuführen. Der Gemeindewehrführer einer Feuerwehr wird gemäß § 12 Abs. 1 BrSchG aus der Mitte der aktiven Mitglieder für sechs Jahre gewählt.
Nunmehr wurden für die Position des Gemeindewehrführers zwei Wahlvorschläge der Kameraden eingereicht. Ein Wahlkandidat ist:
Felix Fatteicher
Nach § 12 Abs. 2 BrSchG unterliegt die Wählbarkeit bestimmten Voraussetzungen, die in der Anlage 1 aufgelistet sind und die beiden Wahlvorschläge gegenüberstellt.
Im Ergebnis wird festgestellt, dass Herr Fatteicher die Voraussetzungen erfüllt und somit wählbar ist.
Die Wahl des Gemeindewehrführers bedarf gemäß § 12 Abs. 1, Satz 3 BrSchG in Verbindung mit dem einschlägigen Kommentar der Zustimmung der Gemeindevertretung, die mithin ein erhebliches Mitspracherecht bei der Auswahl der Führungspersönlichkeiten der Freiwilligen Feuerwehr hat (Stärkung der kommunalen Selbstverwaltung).
Abstimmung:
5 |
Ja-Stimmen |
2 |
Nein-Stimmen |
3 |
Enthaltungen |