TOP Ö 10.2: Zustimmung zur Wahl des Gemeindewehrführers in der Freiwilligen Feuerwehr Ziesendorf - Vorschlag 2

Beschluss: ungeändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 5, Nein: 2, Enthaltungen: 3

Beschluss Nr.: 22-5/20

 

Die Gemeindevertretung stimmt der Wahl des Gemeindewehrführers der Freiwilligen Feuerwehr Ziesendorf (Vorschlag 2) zu.

 


Mit Beschluss 14-3/20 vom 11.05.2020 hat die Gemeindevertretung Ziesendorf den Gemeindewehrführer sowie seine Stellvertretung abberufen. Der Amtswehrführer, Herr Reinhard Schmidt, wurde kommissarisch zur Führung der Geschäfte der Freiwilligen Feuerwehr eingesetzt.

Gemäß § 12 Abs. 5 Satz 3 des Gesetzes über den Brandschutz und die Technischen Hilfeleistungen durch die Feuerwehren für Mecklenburg-Vorpommern (BrSchG) wurde die Abberufung durch die Rechtsaufsichtsbehörde bestätigt.

Eine Aufgabe des Amtswehrführers besteht darin, eine neue Wehrführung herbeizuführen. Der Gemeindewehrführer einer Feuerwehr wird gemäß § 12 Abs. 1 BrSchG aus der Mitte der aktiven Mitglieder für sechs Jahre gewählt.

Nunmehr wurden für die Position des Gemeindewehrführers zwei Wahlvorschläge der Kameraden eingereicht. Ein Wahlkandidat ist:

Felix Fatteicher

Nach § 12 Abs. 2 BrSchG unterliegt die Wählbarkeit bestimmten Voraussetzungen, die in der Anlage 1 aufgelistet sind und die beiden Wahlvorschläge gegenüberstellt.

 

Im Ergebnis wird festgestellt, dass Herr Fatteicher die Voraussetzungen erfüllt und somit wählbar ist.

 

Die Wahl des Gemeindewehrführers bedarf gemäß § 12 Abs. 1, Satz 3 BrSchG in Verbindung mit dem einschlägigen Kommentar der Zustimmung der Gemeindevertretung, die mithin ein erhebliches Mitspracherecht bei der Auswahl der Führungspersönlichkeiten der Freiwilligen Feuerwehr hat (Stärkung der kommunalen Selbstverwaltung).

 


Abstimmung:

5

Ja-Stimmen

2

Nein-Stimmen

3

Enthaltungen