Sitzung: 26.11.2020 Amtsausschuss Amt Warnow-West
Beschluss: ungeändert beschlossen
Abstimmung: Ja: 17, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0
Vorlage: VO/FV/10-0497/2020
Beschluss Nr.
: 16-3/20
Der Amtsausschuss
des Amtes Warnow-West beschließt Haushaltsüberschreitungen
im Jahresabschluss zum 31. Dezember 2016 in Höhe von:
Ergebnisrechnung
Überplanmäßige
Aufwendungen im Teilhaushalt 4 822,54
EUR
Gemäß § 50 Abs. 1
KV M-V sind überplanmäßige oder außerplanmäßige Aufwendungen oder Auszahlungen
nur zulässig, wenn sie unvorhergesehen und unabweisbar sind und die Deckung
gewährleistet ist.
Gemäß § 50 Abs. 4
KV M-V stellen nicht veranschlagte oder zusätzliche Aufwendungen, die erst bei
der Feststellung des Jahresabschlusses festgestellt werden können und nicht zu
Auszahlungen führen, keine über- oder außerplanmäßigen Aufwendungen dar.
Überplanmäßige
Aufwendungen in der Teilergebnisrechnung 4 „Zentrale Finanzdienstleistungen“ in
Höhe von 822,54 EUR betreffen die Kontoführungsgebühren. Die Deckung ist durch
Mehrerträge bei den Mahngebühren und Säumniszuschlägen gegeben.
Die Überschreitung und die Deckungsmittel werden in der Anlage detailliert
erläutert.
Abstimmung:
17 |
Ja-Stimmen |
0 |
Nein-Stimmen |
0 |
Enthaltungen |