TOP Ö 8: Beschluss von über-/außerplanmäßigen Auszahlungen/Aufwendungen im Jahresabschluss 2016

Beschluss: ungeändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 17, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Beschluss Nr. : 16-3/20

 

Der Amtsausschuss des Amtes Warnow-West beschließt Haushaltsüberschreitungen im Jahresabschluss zum 31. Dezember 2016 in Höhe von:

 

Ergebnisrechnung

Überplanmäßige Aufwendungen im Teilhaushalt 4                                                       822,54 EUR

 

 

 


Gemäß § 50 Abs. 1 KV M-V sind überplanmäßige oder außerplanmäßige Aufwendungen oder Auszahlungen nur zulässig, wenn sie unvorhergesehen und unabweisbar sind und die Deckung gewährleistet ist.

Gemäß § 50 Abs. 4 KV M-V stellen nicht veranschlagte oder zusätzliche Aufwendungen, die erst bei der Feststellung des Jahresabschlusses festgestellt werden können und nicht zu Auszahlungen führen, keine über- oder außerplanmäßigen Aufwendungen dar.

Überplanmäßige Aufwendungen in der Teilergebnisrechnung 4 „Zentrale Finanzdienstleistungen“ in Höhe von 822,54 EUR betreffen die Kontoführungsgebühren. Die Deckung ist durch Mehrerträge bei den Mahngebühren und Säumniszuschlägen gegeben. 
Die Überschreitung und die Deckungsmittel werden in der Anlage detailliert erläutert.

 


Abstimmung:

17

Ja-Stimmen

0

Nein-Stimmen

0

Enthaltungen