TOP Ö 7: Beschluss zum gemeindlichen Einvernehmen zum Abschluss der Leistungsvereinbarung ab 01.06.2020 für die Kindertagesförderung in der Gemeinde Ziesendorf

Beschluss: ungeändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 8, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Beschluss Nr.: 16-4/20

 

Die Gemeindevertretung Ziesendorf erteilt ihr Einvernehmen zum Abschluss der neuen Leistungsvereinbarung ab 01.06.2020 für die Kita „Kinderschloss Ziesendorf“ in Ziesendorf.

 


Das Deutsche Rote Kreuz Kreisverband Bad Doberan e.V. als Träger der Kindertagesstätte „Kinderschloss Ziesendorf“ hat einen Antrag auf neue Entgelte beim Landkreis Rostock gestellt. Der Träger begründet die Erforderlichkeit mit der Veränderung der Personal- und Sachkosten sowie der Investitionskosten. Die letzte Leistungsvereinbarung stammt vom 01.06.2019.

 

Zwar entfällt ab 01.01.2020 das Herstellen des Einvernehmens über den kommunalen Anteil, da sich die Gemeinde ab diesem Jahr mit einem ein Festbetrag i. H. v. 149,33 Euro je Kind beteiligt, dennoch ist gemäß § 24 Absatz 1 Satz 1 Kinderförderungsgesetz (KiföG M-V) das Einvernehmen über den Betrieb der Kindertageseinrichtung zwischen dem örtlichen Träger der öffentlichen Jugendhilfe (hier Landkreis Rostock) und der Gemeinde herzustellen. 

Grundlage für die Leistungsvereinbarung bilden weiterhin betreuungsbezogene Kalkulationen (Anlage 1) und die Leistungsbeschreibung (Anlage 2) des Trägers.

 

Durch Mitarbeiter der Entgeltstelle des Landkreises Rostock wurden die Unterlagen geprüft.

 

Die Laufzeit der Vereinbarung ist vom 01.06.2020 bis zum 31.08.2020 verhandelt worden, da für das DRK ab 01.09.2020 neue Tarifverträge gelten. Die Verhandlung wurde durch eine Mitarbeiterin des Amtes begleitet. Im Ergebnis wird der Gemeinde die Erteilung des Einvernehmens empfohlen.

 

Die Gemeinde hat somit über die Erteilung ihres Einvernehmens zum Abschluss der neuen Leistungsvereinbarung zu entscheiden.

 

Der Bürgermeister erläutert den neuen Vertrag und die Vorgehensweise mit dem Kita-Träger.

Die Gemeindevertreter stellen fest, dass zwar in den Erläuterungen auf eine allgemeine Erhöhung der Personal-, Sach- und Investitionskosten hingewiesen wird, aber letztendlich hauptsächlich die Personalkosten gestiegen sind.

Es wird zu bedenken gegeben, dass der Personalschlüssel gleich sein kann und trotzdem bei Mangel an Personal diese höheren Kosten entstehen und die in der Kostenkalkulation angegebenen Differenzen verursachen.

 


Abstimmung:

8

Ja-Stimmen

0

Nein-Stimmen

0

Enthaltungen