TOP Ö 7: Bebauungsplan Nr. 9c "Sandkrug - östlicher Teil" - Billigung des Vorentwurfs

Beschluss Nr.: 30-4/20

 

1.         Die Gemeindevertretung der Gemeinde Papendorf stimmt dem Vorentwurf des Bebauungsplanes Nr. 9c Gewerbegebiet "Sandkrug – nordwestlicher Teil" vom 15.04.2020 zu und empfiehlt, die frühzeitige Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung durchzuführen.

 

2.            Die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung soll durch eine öffentliche Auslegung des Vorentwurfs erfolgen und ist gemäß Hauptsatzung der Gemeinde ortsüblich bekannt zu machen.

 


Auf Grund des § 24 Abs. 1 der Kommunalverfassung erklärt sich Herr Zeplien für diesen Tagesordnungspunkt für befangen und wirkt weder an der Beratung noch an der Beschlussfassung mit. Er rückt weit vom Tisch ab. 

 

 

Die Gemeindevertretung von Papendorf hat in ihrer Sitzung am 28.11.2019 die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 9c Gewerbegebiet "Sandkrug - östlicher Teil" beschlossen.

Die zu beplanende gewerbliche Baufläche ist Bestandteil des wirksamen

Flächennutzungsplanes der Gemeinde.

Mit dem Bebauungsplan sollen weitere Gewerbeflächen in der Gemeinde erschlossen und Möglichkeiten zur Ansiedlung, Erweiterung oder Verlagerung von Betrieben geschaffen werden.

 

Mit dem vorliegenden Vorentwurf des Bebauungsplanes sollen die frühzeitige Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung durchgeführt werden, dabei sind die zu untersuchenden Umweltbelange abzufragen.

 

Der ausführlichen Erläuterung des Vorentwurfs durch den zuständigen Planer, Herrn Lars Fricke, folgt eine kontroverse Diskussion der Gemeindevertreter, mit dem Ergebnis, dass dem Vorentwurf nur mit Einarbeitung einiger Änderungen zugestimmt wird.

 

Über die einzuarbeitenden Änderungen wird einzeln wie folgt abgestimmt:

 

1. Soll Wohnen möglich sein?

Abstimmung:                          4

Ja-Stimmen

6

Nein-Stimmen

2

Enthaltungen

 

2. Soll die Einfahrt nach Süden verschoben werden?

Abstimmung:                        11

Ja-Stimmen

0

Nein-Stimmen

1

Enthaltungen

 

3. Soll eine Heckenpflanzung in einer Breite von 3 m an der SW-Seite erfolgen?

Abstimmung:                        11

Ja-Stimmen

1

Nein-Stimmen

0

Enthaltungen

 

4. Soll eine Heckenpflanzung in einer Breite von 3 m an der SO-Seite erfolgen?

Abstimmung:                          7

Ja-Stimmen

4

Nein-Stimmen

1

Enthaltungen

  

5. Soll eine Heckenpflanzung an der Straßenseite erfolgen?

Abstimmung:                          1

Ja-Stimmen

8

Nein-Stimmen

3

Enthaltungen

 

6. Soll die GRZ (GFZ) auf 0,7 geändert werden?

Abstimmung:                          8

Ja-Stimmen

2

Nein-Stimmen

2

Enthaltungen

 

7. Soll das Wort „kirchlich“ aus dem Teil B-Text Pkt.1.2 gestrichen werden?

Abstimmung:                          9

Ja-Stimmen

1

Nein-Stimmen

2

Enthaltungen

 

 

Anschließend wird der Beschluss wie folgt geändert gefasst:

 


Abstimmung:                   11

Ja-Stimmen

1

Nein-Stimmen

1

Enthaltungen