Sitzung: 26.09.2019 Gemeindevertretung Papendorf
Beschluss: ungeändert beschlossen
Abstimmung: Ja: 10, Nein: 1, Enthaltungen: 0, Befangen: 1
Vorlage: VO/OS/30-0793/2019
Herr Risch erläutert den Sachverhalt: Nach
Bekanntgabe des Wahlergebnisses der Stichwahl ist eine Wahlbeschwerde von 32 Bürgern
fristgerecht eingegangen. Dazu wurde in der konstituierenden Sitzung ein
Dringlichkeitsbeschluss gefasst.
Gegen diesen Beschluss legte der
Gemeindevertreter Mike Wiedow Beschwerde bei der Kommunalaufsicht des
Landkreises ein. Nach Prüfung entschied der Landkreis, dass eine Dringlichkeit
nicht gegeben war. Damit wurde der Dringlichkeitsbeschluss für nichtig erklärt
und musste nun erneut auf die Tagesordnung gesetzt werden. Inhaltlich wurde der
Beschluss nicht geändert.
Beschluss-Nr.: 3-1/19
Der Einspruch von
Frau Petra Poschmann u. a. vom 01.07.2019 gegen das Wahlergebnis der
Bürgermeisterwahl der Gemeinde Papendorf ist zulässig aber unbegründet und wird
daher zurückgewiesen.
Die erneute
Entscheidung erfolgt aufgrund der Nichtigkeit des Beschlusses Nr. 1-0/19 der
Gemeindevertretung Papendorf vom 04.07.2019 in dieser Sache.
Abstimmung:
10 |
Ja-Stimmen |
1 |
Nein-Stimme |
0 |
Enthaltungen |
Herr Jürgen Ahrens hat aufgrund des §24 Abs. 1 der
Kommunalverfassung M-V weder an der Beratung noch an der Beschlussfassung
mitgewirkt.
Des Weiteren wurde die Verletzung des
Neutralitätsprinzips bei Wahlwerbung durch Amtsinhaber geprüft. Eine Klage wird
vor dem Verwaltungsgericht keinen Bestand haben.