TOP Ö 7.1: Beschluss zu einem Einspruch gegen das Wahlergebnis der Bürgermeisterwahl in der Gemeinde Papendorf

Beschluss: ungeändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 10, Nein: 1, Enthaltungen: 0, Befangen: 1

Herr Risch erläutert den Sachverhalt: Nach Bekanntgabe des Wahlergebnisses der Stichwahl ist eine Wahlbeschwerde von 32 Bürgern fristgerecht eingegangen. Dazu wurde in der konstituierenden Sitzung ein Dringlichkeitsbeschluss gefasst.

Gegen diesen Beschluss legte der Gemeindevertreter Mike Wiedow Beschwerde bei der Kommunalaufsicht des Landkreises ein. Nach Prüfung entschied der Landkreis, dass eine Dringlichkeit nicht gegeben war. Damit wurde der Dringlichkeitsbeschluss für nichtig erklärt und musste nun erneut auf die Tagesordnung gesetzt werden. Inhaltlich wurde der Beschluss nicht geändert. 

 

Beschluss-Nr.: 3-1/19

Der Einspruch von Frau Petra Poschmann u. a. vom 01.07.2019 gegen das Wahlergebnis der Bürgermeisterwahl der Gemeinde Papendorf ist zulässig aber unbegründet und wird daher zurückgewiesen.

Die erneute Entscheidung erfolgt aufgrund der Nichtigkeit des Beschlusses Nr. 1-0/19 der Gemeindevertretung Papendorf vom 04.07.2019 in dieser Sache.

Abstimmung:

10

Ja-Stimmen

1

Nein-Stimme

0

Enthaltungen

Herr Jürgen Ahrens hat aufgrund des §24 Abs. 1 der Kommunalverfassung M-V weder an der Beratung noch an der Beschlussfassung mitgewirkt.

 

Des Weiteren wurde die Verletzung des Neutralitätsprinzips bei Wahlwerbung durch Amtsinhaber geprüft. Eine Klage wird vor dem Verwaltungsgericht keinen Bestand haben.