Sitzung: 11.04.2019 Gemeindevertretung Elmenhorst/Lichtenhagen
Vorlage: VO/BV/20-0944/2019
Beschluss Nr.
130-18/19
Die
Gemeindevertretung der Gemeinde Elmenhorst/Lichtenhagen beschließt die Widmung
der Straße
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Ganterstrat
(Wegefläche) rückwärtig Hauptstraße 84 a-d
Die Widmung tritt
erst in Kraft, sofern ein städtebaulicher Vertrag, in dem die finanziellen
Verpflichtungen
zum ordnungsgemäßen Ausbau der Straße geregelt wurden, geschlossen wurde.
Herr Hennig wundert
sich, dass die Straße in einem B-Plan-Gebiet nicht bereits öffentlich gewidmet
ist. Das Amt empfiehlt, darauf zu achten, dass die Gemeinde nicht die
finanziellen Auswirkungen für den Straßenausbau tragen muss.
Der Bürgermeister
schlägt vor, einen städtebaulichen Vertrag mit dem Investor abzuschließen, um
darin Kosten für die Gemeinde auszuschließen. Erst danach sollte die Widmung
umgesetzt werden. Der städtebauliche Vertrag wird im Bauausschuss beraten.
Der Beschluss wird
mit dem Zusatz „Die Widmung tritt erst in Kraft, sofern ein städtebaulicher
Vertrag, in dem die finanziellen Verpflichtungen zum ordnungsgemäßen Ausbau der
Straße geregelt wurden, geschlossen wurde.“ geändert gefasst.
Abstimmung:
15 |
Ja-Stimmen |
0 |
Nein-Stimmen |
0 |
Enthaltungen |