TOP Ö 13: Beschluss zur Widmung einer Gemeindestraße

Beschluss Nr. 130-18/19

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Elmenhorst/Lichtenhagen beschließt die Widmung der Straße

-       Ganterstrat (Wegefläche) rückwärtig Hauptstraße 84 a-d

Die Widmung tritt erst in Kraft, sofern ein städtebaulicher Vertrag, in dem die finanziellen

Verpflichtungen zum ordnungsgemäßen Ausbau der Straße geregelt wurden, geschlossen wurde.

 

 

 


Herr Hennig wundert sich, dass die Straße in einem B-Plan-Gebiet nicht bereits öffentlich gewidmet ist. Das Amt empfiehlt, darauf zu achten, dass die Gemeinde nicht die finanziellen Auswirkungen für den Straßenausbau tragen muss.

Der Bürgermeister schlägt vor, einen städtebaulichen Vertrag mit dem Investor abzuschließen, um darin Kosten für die Gemeinde auszuschließen. Erst danach sollte die Widmung umgesetzt werden. Der städtebauliche Vertrag wird im Bauausschuss beraten. 

 

Der Beschluss wird mit dem Zusatz „Die Widmung tritt erst in Kraft, sofern ein städtebaulicher Vertrag, in dem die finanziellen Verpflichtungen zum ordnungsgemäßen Ausbau der Straße geregelt wurden, geschlossen wurde.“ geändert gefasst.

 


Abstimmung:

15

Ja-Stimmen

0

Nein-Stimmen

0

Enthaltungen