TOP Ö 8: B-Plan Nr. 30 "Alt Sievershagen-Mitte" - Entwurfs- und Auslegungsbeschluss

Beschluss Nr.: 149-23/19

 

1.       Die Gemeindevertretung der Gemeinde Lambrechtshagen billigt den vorliegenden Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 30 "Alt Sievershagen-Mitte" und den Entwurf der Begründung dazu.

 

2.       Die Gemeindevertretung beschließt, den Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 30 einschließlich der Begründung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen. Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sind von der Auslegung zu benachrichtigen.

 

3.    Die Anlagen sind Bestandteil dieses Beschlusses.

 

 


 

Der Bürgermeister erklärt sich gemäß § 24 Abs. 1 KV M-V für befangen. Er überträgt die Sitzungsleitung an den 1. Stellvertreter und wirkt weder an der Beratung noch an der Beschlussfassung mit.

 

Die Gemeindevertretung hat am 12.10.2017 beschlossen, den Bebauungsplan Nr. 30 aufzustellen. In dem vorliegenden Entwurf wurden die städtebaulichen Ziele nunmehr konkretisiert.

 

Die Gemeinde Lambrechtshagen reagiert mit der Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 30 auf den Umstand, dass die angestrebte städtebauliche Ordnung in einem zentralen Bereich der Ortslage Alt Sievershagen allein durch Baugenehmigungen nach § 34 BauGB nicht mehr gewährleistet ist.

 

Auch die kommunalen Planungen, die überwiegend in den 1990er Jahren erfolgten, lassen sich aus heutiger Sicht nicht mehr als Maßstab für eine ortsverträgliche räumliche Entwicklung heranziehen. Zielsetzung der Gemeinde ist nunmehr, eine behutsame Weiterentwicklung der innerörtlichen Siedlungsstruktur durch die vorrangige Schaffung von Einfamilienhausstandorten zu gewährleisten. Diese Zielsetzung lässt sich ausschließlich durch die Aufstellung eines Bebauungsplanes erreichen. Insbesondere eine wirksame Begrenzung der Wohneinheiten und auch der Geschossigkeit lassen sich durch die alleinige Anwendung des Zulässigkeitsmaßstabes des § 34 BauGB nicht ausreichend steuern.

 

In der textlichen Festsetzung zur Satzung wurde nach Beratung einstimmig empfohlen, unter Punkt 5.1 das Wort „öffentlich“ zu streichen. 

 


Abstimmung:

9

Ja-Stimmen

0

Nein-Stimmen

0

Enthaltungen

 

 

Der 1. stellvertretende Bürgermeister übergibt die Sitzungsleitung wieder an den Bürgermeister.