TOP Ö 14: B-Plan Nr. 2, 1. Änderung, "Gauswisch", Abwägungs- und Satzungsbeschluss

Beschluss: ungeändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 15, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Beschluss-Nr. : 116-16/18

Die Gemeindevertretung beschließt:

1.    Die während der öffentlichen Auslegungen des Entwurfs zur 1. Änderung der Satzung der Gemeinde Elmenhorst/Lichtenhagen über den Bebauungsplan Nr. 2, Wohngebiet Gauswisch, vorgebrachten Anregungen von Bürgern sowie die Stellungnahmen von Behörden, sonstigen Trägern öffentlicher Belange und Nachbargemeinden hat die Gemeindevertretung mit folgendem Ergebnis geprüft - siehe Anlage 1

        Den Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, die Anregungen geäußert haben, ist von dem Abwägungsergebnis in Kenntnis zu setzen.

2.    Gemäß § 10 (1) BauGB in der Fassung der Bekanntmachung vom 03. November 2017 (BGBl. S. 3634) beschließt die Gemeindevertretung der Gemeinde Elmenhorst/Lichtenhagen die 1. Änderung der Satzung über den Bebauungsplan Nr. 2, Wohngebiet Gauswisch, bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und dem Text (Teil B) – siehe Anlage 2.

3.            Die Begründung zur 1. Änderung der Satzung der Gemeinde Elmenhorst/Lichtenhagen über den Bebauungsplan Nr. 2, Wohngebiet Gauswisch, wird gebilligt – siehe Anlage 3.

 

 


 

 


Abstimmung:

15

Ja-Stimmen

0

Nein-Stimmen

0

Enthaltungen