Sitzung: 28.06.2018 Gemeindevertretung Lambrechtshagen
Beschluss: ungeändert beschlossen
Abstimmung: Ja: 7, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 1
Vorlage: VO/BV/70-0726/2018
Beschluss-Nr.:134-20/18
Die Gemeindevertretung Lambrechtshagen beschließt das
gesetzliche Vorkaufsrecht für die Flurstücke 14/31, 14/33, 14/34, Flur 1,
Gemarkung Sievershagen, Gemeinde Lambrechtshagen auf der Grundlage von § 24
BauGB auszuüben.
Aufgrund des § 24 Abs. 1 der Kommunalverfassung hat Frau Dubberke weder an der Beratung noch an der Beschlussfassung mitgewirkt.
Abstimmung:
7 |
Ja-Stimmen |
0 |
Nein-Stimmen |
0 |
Enthaltungen |