TOP Ö 10: Ausübung des Vorkaufsrechts nach BauGB für die Flurstücke 14/31, 14/33, 14/34, Flur 1, Gemarkung Sievershagen, Gemeinde Lambrechtshagen

Beschluss: ungeändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 7, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 1

Beschluss-Nr.:134-20/18

 

Die Gemeindevertretung Lambrechtshagen beschließt das gesetzliche Vorkaufsrecht für die Flurstücke 14/31, 14/33, 14/34, Flur 1, Gemarkung Sievershagen, Gemeinde Lambrechtshagen auf der Grundlage von § 24 BauGB auszuüben.

 

 


Aufgrund des § 24 Abs. 1 der Kommunalverfassung hat Frau Dubberke weder an der Beratung noch an der Beschlussfassung mitgewirkt.


Abstimmung:

7

Ja-Stimmen

0

Nein-Stimmen

0

Enthaltungen