TOP Ö 9: Bebauungsplan Nr. 22 der Gemeinde Papendorf "Schulsporthalle am Campus", Abwägungs- und Satzungsbeschluss

Beschluss Nr. : 123-21/18

1.    Die Gemeindevertretung der Gemeinde Papendorf hat die während der Öffentlichkeitsbeteiligung zum Bebauungsplan Nr. 22 sowie die während der Beteiligung der Behörden, sonstigen Träger öffentlicher Belange und Nachbargemeinden vorgebrachten Stellungnahmen mit folgendem Ergebnis geprüft:
s. Anlage 1.

2.    Der Bürgermeister wird beauftragt, den Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange sowie den Nachbargemeinden, die Stellungnahmen abgegeben haben, das Abwägungsergebnis mitzuteilen.

3.    Die Gemeindevertretung beschließt den Bebauungsplan Nr. 22 "Schulsporthalle am Campus" gemäß § 10 BauGB als Satzung. Die örtlichen Bauvorschriften werden gemäß § 86 LBauO M-V als Satzung beschlossen. (s. Anlage 2)

4.    Die Begründung zum Bebauungsplan Nr. 22 wird gebilligt. (s. Anlage 2)

5.    Die Anlagen sind Bestandteil des Beschlusses.

6.    Der Bürgermeister wird beauftragt, den Bebauungsplan Nr. 22 gemäß § 10 Abs. 3 BauGB ortsüblich bekannt zu machen.

 

 


Der Planer erhält das Wort. Er erläutert umfassend zur Prüfung der während der Beteiligung der Öffentlichkeit, Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gegebenen Anregungen und beantwortet Fragen der Gemeindevertreter.

Anschließend wird folgender Beschluss gefasst:

 


Abstimmung:

12

Ja-Stimmen

0

Nein-Stimmen

0

Enthaltungen