Sitzung: 13.07.2017 Gemeindevertretung Lambrechtshagen
Vorlage: VO/FV/70-0652/2017
Beschluss Nr.
: 95-15/17
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Lambrechtshagen beschließt die anbei liegende Satzung einschließlich der Kalkulationen der Gebührensätze für die Gewässerunterhaltung und für die Schöpfwerke.
Die Gebühren werden wie folgt festgesetzt:
Gebührensatz |
Gebührenart |
|
7,83 |
EUR je Gebühreneinheit |
allgemeine Gewässerunterhaltung |
22,08 |
EUR je Hektar |
Schöpfwerk Schmarler Bach |
Abstimmung:
9 |
Ja-Stimmen |
0 |
Nein-Stimmen |
0 |
Enthaltungen |