TOP Ö 8: Satzung über die Erhebung von Gebühren zur Deckung der Beiträge und Umlagen des Wasser- und Bodenverbandes Untere Warnow-Küste

Beschluss Nr. : 95-15/17

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Lambrechtshagen beschließt die anbei liegende Satzung einschließlich der Kalkulationen der Gebührensätze für die Gewässerunterhaltung und für die Schöpfwerke.

 

Die Gebühren werden wie folgt festgesetzt:

 

Gebührensatz

Gebührenart

7,83

EUR je Gebühreneinheit

allgemeine Gewässerunterhaltung

22,08

EUR je Hektar

Schöpfwerk Schmarler Bach

 

 


 

 


Abstimmung:

9

Ja-Stimmen

0

Nein-Stimmen

0

Enthaltungen