Problembeschreibung/Begründung:
Anstelle einer Satzung für die gesamte Gemeinde muss für
jeden Wasser- und Bodenverband je eine Satzung beschlossen werden.
In dem Beitrag, den die Gemeinde an den Wasser- und
Bodenverband Untere Warnow-Küste zahlt, sind sowohl die Kosten der
Gewässerunterhaltung als auch die Kosten des Schöpfwerks enthalten, für welche
ab 2018 gesonderte Gebührensätze kalkuliert und erhoben werden.
1. Die Umlage für die Gewässerunterhaltung
wird wie gehabt nach Gebühreneinheiten erfolgen.
WBV
Untere Warnow Küste |
Beitrag
an WBV (ohne
Durchlässe) |
Verwaltungs-kosten |
umzulegender
Betrag |
Anzahl GE |
Gebührensatz
je Gebühreneinheit (GE) = umzulegender
Betrag |
2017 |
3.897,44 € |
363,86 € |
4.261,30 € |
544 |
7,83 € |
2. Für das Schöpfwerk
wird die Gebühr nutzungsartenunabhängig und hektargleich auf die bevorteilte
Fläche umgelegt. Hier wird der Durchschnitt der letzten 3 Jahre zugrunde gelegt
(wegen der starken Schwankungen in Abhängigkeit von der Niederschlagsmenge,
u.a. Strom für Pumpen).
Schöpfwerk |
durchschnittliche
Kosten je Hektar Vorteilsfläche |
2017 |
2016 |
2015 |
Schmarler
Bach |
22,08 € |
17,03 € |
12,30 € |
36,91 € |
Seit 2012 lag der Satz bei 5,00 EUR für eine Gebühreneinheit
(Gewässerunterhaltung + Schöpfwerke).
Sämtliche Kalkulationsunterlagen zur Ermittlung des Gebührensatzes
liegen den Gemeindevertretern bei der Beschlussfassung zur Einsichtnahme vor.
Formulierungen in der bestehenden Satzung müssen angepasst
werden, und zwar in § 2 Abs. 2 und § 3 Abs. 2: Die Berechnung der Anzahl der
Gebühreneinheiten eines Bescheidempfängers erfolgt nach der gesamten
Eigentumsfläche, wobei mehrere Grundstücke zu einem Bescheid zusammengefasst
werden.
Der Hauptausschuss hat seine Empfehlung für diesen
Beschluss am 29.06.17 ausgesprochen.
Anlage: Satzung der Gemeinde Lambrechtshagen über die Erhebung von Gebühren zur Deckung der Beiträge und Umlagen des Wasser- und Bodenverbandes Untere Warnow - Küste
Beschlussvorschlag:
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Lambrechtshagen beschließt die anbei liegende Satzung einschließlich der Kalkulationen der Gebührensätze für die Gewässerunterhaltung und für die Schöpfwerke.
Die Gebühren werden wie folgt festgesetzt:
Gebührensatz |
Gebührenart |
|
7,83 |
EUR je Gebühreneinheit |
allgemeine Gewässerunterhaltung |
22,08 |
EUR je Hektar |
Schöpfwerk Schmarler Bach |
Finanzielle
Auswirkungen
( X ) Ja. Höhere Einnahmen ab 2018 zur
Deckung höherer Ausgaben.
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_____________________ |
Einvernehmen erteilt Bürgermeister |
fachliche Richtigkeit Fachbereichsleiter/Fachdienstleiterin |
haushaltsrechtliche Richtigkeit Fachdienstleiterin Finanzverwaltung |