TOP Ö 13: Abschnittsbildungs- und Kostenspaltungsbeschluss für den Stover Weg in Kritzmow

Beschluss: ungeändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 8, Nein: 0, Enthaltungen: 0

Beschluss Nr. : 94-15/16

Die Gemeindevertretung beschließt, den Straßenbaubeitrag für die Teileinrichtung Straßenentwässerung im Stover Weg gemäß § 8 Abs. 5 Kommunalabgabengesetz M-V (KAG) und der Satzung der Gemeinde Kritzmow über die Erhebung von Beiträgen für den Bau von Straßen, Wegen und Plätzen selbständig zu erheben.

Der abzurechnende Abschnitt reicht von der Einmündung Birkenweg (Stover Weg 6a/7a) bis zur ersten Einmündung Hohen Stein (Stover Weg 14/17) siehe Lageplan in der Anlage.

 


Nach Information wird folgender Beschluss gefasst:

 


Abstimmung:

8

Ja-Stimmen

0

Nein-Stimmen

0

Enthaltungen