Sitzung: 29.11.2016 Gemeindevertretung Kritzmow
Beschluss: ungeändert beschlossen
Abstimmung: Ja: 8, Nein: 0, Enthaltungen: 0
Vorlage: VO/FV/60-0867/2016
Beschluss Nr.
: 94-15/16
Die Gemeindevertretung beschließt, den Straßenbaubeitrag
für die Teileinrichtung Straßenentwässerung im Stover Weg gemäß § 8 Abs. 5
Kommunalabgabengesetz M-V (KAG) und der Satzung der Gemeinde Kritzmow über die
Erhebung von Beiträgen für den Bau von Straßen, Wegen und Plätzen selbständig
zu erheben.
Der abzurechnende Abschnitt reicht von der Einmündung Birkenweg (Stover Weg 6a/7a) bis zur ersten Einmündung Hohen Stein (Stover Weg 14/17) siehe Lageplan in der Anlage.
Nach Information
wird folgender Beschluss gefasst:
Abstimmung:
8 |
Ja-Stimmen |
0 |
Nein-Stimmen |
0 |
Enthaltungen |