TOP Ö 8: Beschluss über die Abgabe der Optionserklärung zur Anwendung des Umsatzsteuerrechts (§ 27 Abs. 22 UStG)

Beschluss: ungeändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 8, Nein: 0, Enthaltungen: 0

Beschluss Nr. : 89-15/16

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Kritzmow beschließt, der Anlage entsprechend gegenüber dem Finanzamt zu erklären, dass die Gemeinde die Optionsmöglichkeit des § 2b Umsatzsteuergesetz in Anspruch nimmt und für alle in den Jahren 2017 bis 2020 ausgeführten Leistungen nach den bisherigen Grundsätzen besteuert werden möchte.

 


Der Bürgermeister begründet den Beschlussvorschlag. Der Hauptausschuss hat die Annahme des Beschlusses empfohlen. Folgender Beschluss wird gefasst:

 


Abstimmung:

8

Ja-Stimmen

0

Nein-Stimmen

0

Enthaltungen