Sitzung: 29.11.2016 Gemeindevertretung Kritzmow
Beschluss: ungeändert beschlossen
Abstimmung: Ja: 8, Nein: 0, Enthaltungen: 0
Vorlage: VO/FV/60-0857/2016
Beschluss Nr.
: 89-15/16
Die
Gemeindevertretung der Gemeinde Kritzmow beschließt, der Anlage entsprechend
gegenüber dem Finanzamt zu erklären, dass die Gemeinde die Optionsmöglichkeit
des § 2b Umsatzsteuergesetz in Anspruch nimmt und für alle in den Jahren 2017
bis 2020 ausgeführten Leistungen nach den bisherigen Grundsätzen besteuert
werden möchte.
Der Bürgermeister
begründet den Beschlussvorschlag. Der Hauptausschuss hat die Annahme des
Beschlusses empfohlen. Folgender Beschluss wird gefasst:
Abstimmung:
8 |
Ja-Stimmen |
0 |
Nein-Stimmen |
0 |
Enthaltungen |