TOP Ö 11: Bebauungsplan Nr. 29, Sondergebiet "Ziegenkrug", städtebaulicher Vertrag

Beschluss: ungeändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 11, Nein: 0, Enthaltungen: 0

Beschluss Nr. : 56-10/16

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Lambrechtshagen beschließt, zur Übernahme der Kosten der Bauleitplanung für den Bebauungsplan Nr. 29, Sondergebiet „Ziegenkrug“, einen städtebaulichen Vertrag mit dem Investor abzuschließen. Soweit rechtlich möglich, werden Teile des in der Gemarkung Lambrechtshagen, Flur 1 gelegenen Flurstücks 19/6 mit aufgenommen.

 

 


Die Gemeindevertretung ändert den Beschlussvorschlag dahingehend, dass Teile des Flurstück 19/6 in den städtebaulichen Vertrag mit aufgenommen werden sollen, soweit dies rechtlich möglich ist. Der Beschluss wird anschließend wie folgt gefasst:

 


Abstimmung:

11

Ja-Stimmen

0

Nein-Stimmen

0

Enthaltungen