TOP Ö 8: Beschluss zur Umlagegrundlage für das Investitionsvorhaben Neubau Zweifachhalle Warnowschule Papendorf

Beschluss Nr. : 51-9/16

Die Gemeinde Papendorf stellt ihr Benehmen zur Umlagegrundlage für das Investitionsvorhaben Neubau Zweifachhalle Warnowschule Papendorf her.

 

Die Umlage berechnet sich aus der Anzahl der Schüler aus der Gemeinde Papendorf am Stichtag 30.09.2015 im Verhältnis zur Gesamtschülerzahl aus den Gemeinden Kritzmow, Papendorf, Pölchow, Stäbelow und Ziesendorf.

 

Mehrkosten, die durch die Erweiterung von einer Schulsporthalle mit zwei Übungseinheiten (Hallengröße 24 x 34 m) zu einer Zweifachhalle mit zwei Übungseinheiten (Hallengröße 22 x 42 m mit Handballfeld 20 x 38 m) entstehen, sind nicht in dieser Umlage enthalten und werden allein von der Gemeinde Papendorf getragen.

 

Der Anteil der Gemeinde Papendorf wird als jährliche Umlage zur Finanzierung des entsprechenden Amtskredits gezahlt. Er bemisst sich nach dem Anteil der Schüler aus der Gemeinde zum jeweiligen Schuljahresbeginn.

 

Gleichzeitig wird der Beschluss Nr. 41-8/16 vom 18.02.2016 „Erklärung zur Mitfinanzierung des Investitionsvorhabens Neubau einer Schulsporthalle der Warnowschule Papendorf“ aufgehoben.

 

 


Die Umlage bemisst sich nach der Schüleranzahl der Schulträgergemeinden zum jeweiligen Schuljahresbeginn. Zusätzliche Kosten trägt die Gemeinde Papendorf allein.

 


Abstimmung:

11

Ja-Stimmen

0

Nein-Stimmen

0

Enthaltungen