TOP Ö 15: Beschluss über die Anpassung der kommunalen Anteile in der Kindertagesbetreuung aufgrund der Veränderung der Landes- und Kreismittel zum 01.01.2016

Beschluss: ungeändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 13, Nein: 0, Enthaltungen: 0

Beschluss Nr. : 64-10/16

Die Gemeindevertretung Kritzmow beschließt aufgrund der platzbezogenen Veränderung der Landes- und Kreismittel für die Kindertagesförderung folgende Finanzierungsanteile für die Gemeinde rückwirkend zum 01.01.2016:

Betreuungsart

Kommunaler Anteil

entsprechender gesetzlicher Elternbeitrag

Kinderkrippe ganztags

317,09

252,56

Kinderkrippe Teilzeit

190,25

151,54

Kinderkrippe halbtags

113,93

113,93

 

Kindergarten ganztags

143,36

143,36

Kindergarten Teilzeit

86,02

86,02

Kindergarten halbtags

57,35

57,34

 

Hort ganztags

91,11

83,90

Hort Teilzeit

54,67

50,34

 

 


Der Bürgermeister begründet den Beschlussvorschlag.

Herr Brandt wünscht künftig auch die Beratung des Sozialausschusses über einen solchen Beschluss.

Die Gemeindevertretung fasst anschließend folgenden Beschluss:

 


Abstimmung:

13

Ja-Stimmen

0

Nein-Stimmen

0

Enthaltungen