TOP Ö 12: Beschluss über die Anpassung der kommunalen Anteile in der Kindertagesbetreuung aufgrund der Veränderung der Landes- und Kreismittel zum 01.01.2016

Beschluss: ungeändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 10, Nein: 2, Enthaltungen: 0

Beschluss Nr. : 44-8/16

Die Gemeindevertretung Papendorf beschließt aufgrund der platzbezogenen Veränderung der Landes- und Kreismittel für die Kindertagesförderung folgende Finanzierungsanteile für die Gemeinde rückwirkend zum 01.01.2016:

 

Betreuungsart

Kommunaler Anteil

entsprechender gesetzlicher Elternbeitrag

Kinderkrippe ganztags

228,22

214,93

Kinderkrippe Teilzeit

136,93

128,96

Kinderkrippe halbtags

88,63

88,63

 

Kindergarten ganztags

119,73

112,75

Kindergarten Teilzeit

71,84

67,65

Kindergarten halbtags

46,50

46,50

 

Hort ganztags

70,62

70,62

Hort Teilzeit

42,37

42,37

 

 


Der Bürgermeister erklärt den Beschlussvorschlag.

Grund für die Neuanpassung ist ein Beschluss des Jugendhilfeausschusses des Landkreises Rostock.

Für Kinderkrippe ganztags/Teilzeit und Kindergarten ganztags/Teilzeit soll der kommunale Anteil 51,5 % betragen, für den der Eltern 48,5 %.

Herr Steben findet die 50/50-Aufteilung ausreichend. Der Bürgermeister rät, das im nächsten Jahr nochmal zu diskutieren.

 


Abstimmung:

10

Ja-Stimmen

2

Nein-Stimmen

0

Enthaltungen