Sitzung: 10.12.2015 Gemeindevertretung Lambrechtshagen
Beschluss: ungeändert beschlossen
Abstimmung: Ja: 12, Nein: 0, Enthaltungen: 0
Vorlage: VO/BV/70-0561/2015
Beschluss Nr.
: 44-8/15
1. |
Die Gemeindevertretung beschließt, den
B-Plan Nr. 24 zu ändern (1. Änderung). Das Plangebiet liegt in Sievershagen,
östlich der Straße Alt Sievershagen und nördlich der Mühlenstraße. Die Planung dient der Sicherung des
naturschutzrechtlichen Ausgleichs und der Anpassung der zulässigen
Grundstücksüberbauung an durchschnittliche Nutzungsanforderungen bei
Einfamilienhaus-Siedlungen. |
2. |
Der B-Plan soll im beschleunigten
Verfahren gem. § 13a BauGB geändert werden. |
3. |
Der Entwurf der 1. Änderung des B-Plans Nr. 24 nebst Begründung wird
gebilligt und zur öffentlichen Auslegung gem. § 3 (2) BauGB bestimmt (Anlage
1). |
4. |
Die Finanzierung
erfolgt über eine außerplanmäßige Ausgabe aus dem Produktsachkonto Räumliche
Planungs- und Entwicklungsmaßnahmen, B-Plan Nr. 24, 1. Änderung. Die Deckung
erfolgt aus dem Produktsachkonto Erstattung 1. Änderung B-Plan Nr. 24. (s.
Anlage 2: Zustimmung zu einer außerplanmäßigen Ausgabe). Der Ansatz für
ordentliche Aufwendungen für das Produkt 51100-56255006 wird gemäß Gem. HVO
Doppik § 15 Absatz 1 für übertragbar erklärt. |
4. |
Dieser Beschluss
sowie Ort und Dauer der Auslegung sind ortsüblich bekannt zu machen. |
Herr Millahn hat
die 1. Änderung des Bebauungsplans 24 bereits im Bauausschuss vorgestellt. Die
sich auf privaten Grundstücken befindlichen Grünflächen sollen aus dem
bisherigen Bebauungsplan herausgenommen werden. Die Finanzierung (15.000 EUR)
ist durch den Investor gesichert. Darüber hinaus gehende Kosten für Ökopunkte
sollen von den Grundstückseigentümern mit 2,00 EUR pro Ökopunkt getragen werden.
Abstimmung:
12 |
Ja-Stimmen |
0 |
Nein-Stimmen |
0 |
Enthaltungen |