TOP Ö 6: Bebauungsplan Nr. 24, "Wohngebiet Sportplatz" in Sievershagen, Aufstellungs- und Entwurfsbeschluss der 1. Änderung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 12, Nein: 0, Enthaltungen: 0

Beschluss Nr. : 44-8/15

1.

Die Gemeindevertretung beschließt, den B-Plan Nr. 24 zu ändern (1. Änderung). Das Plangebiet liegt in Sievershagen, östlich der Straße Alt Sievershagen und nördlich der Mühlenstraße.

Die Planung dient der Sicherung des naturschutzrechtlichen Ausgleichs und der Anpassung der zulässigen Grundstücksüberbauung an durchschnittliche Nutzungsanforderungen bei Einfamilienhaus-Siedlungen.

2.

Der B-Plan soll im beschleunigten Verfahren gem. § 13a BauGB geändert werden.

3.

Der Entwurf der 1. Änderung des B-Plans Nr. 24 nebst Begründung wird gebilligt und zur öffentlichen Auslegung gem. § 3 (2) BauGB bestimmt (Anlage 1).

4.

Die Finanzierung erfolgt über eine außerplanmäßige Ausgabe aus dem Produktsachkonto Räumliche Planungs- und Entwicklungsmaßnahmen, B-Plan Nr. 24, 1. Änderung. Die Deckung erfolgt aus dem Produktsachkonto Erstattung 1. Änderung B-Plan Nr. 24. (s. Anlage 2: Zustimmung zu einer außerplanmäßigen Ausgabe). Der Ansatz für ordentliche Aufwendungen für das Produkt 51100-56255006 wird gemäß Gem. HVO Doppik § 15 Absatz 1 für übertragbar erklärt.

4.

Dieser Beschluss sowie Ort und Dauer der Auslegung sind ortsüblich bekannt zu machen.

 

 


Herr Millahn hat die 1. Änderung des Bebauungsplans 24 bereits im Bauausschuss vorgestellt. Die sich auf privaten Grundstücken befindlichen Grünflächen sollen aus dem bisherigen Bebauungsplan herausgenommen werden. Die Finanzierung (15.000 EUR) ist durch den Investor gesichert. Darüber hinaus gehende Kosten für Ökopunkte sollen von den Grundstückseigentümern mit 2,00 EUR pro Ökopunkt getragen werden.

 


Abstimmung:

12

Ja-Stimmen

0

Nein-Stimmen

0

Enthaltungen