TOP Ö 8: Beschluss über die Festsetzung der Höhe der Aufwandsentschädigungen für die Funktionsinhaber der Freiwilligen Feuerwehr

Beschluss: ungeändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 7, Nein: 0, Enthaltungen: 1

Beschluss Nr. : 36-6/2015

Durch die Gemeindevertretung Ziesendorf werden für die Funktionsinhaber der Freiwilligen Feuerwehr Ziesendorf folgende monatliche Pauschalbeträge als Aufwandsentschädigung festgesetzt:

 

Wehrführer:              erhält eine Aufwandsentschädigung in Höhe des durch die FwEntschVO M-V

                                   geregelten Höchstbetrages

sein Stellvertreter    erhält eine Aufwandsentschädigung in Höhe des durch die FwEntschVO M-V

                                   geregelten Höchstbetrages

 

Darüber hinaus erhalten nachstehend genannte Personen mit besonderen Aufgaben eine Aufwandsentschädigung in folgender Höhe:

 

Jugendfeuerwehrwart:                  60,00 Euro

stellv. Jugendfeuerwehrwart:       30,00 Euro

 

 

 


Abstimmung:

7

Ja-Stimmen

0

Nein-Stimmen

1

Enthaltung