Sachverhalt:
Im Zuge der Abhandlung und Beschlussfassung des
Tagesordnungspunktes 5 der Sitzung der Gemeindevertretung
Elmenhorst/Lichtenhagen vom 09.09.2021 wurde gegen das Antragsrecht eines
Gemeindevertreters, aus dem sich auch konkludent das Rederecht ergibt, verstoßen.
Aufgrund des Fristablaufs aus §§ 142 Abs. 4, 33 Abs. 1 S. 3 Kommunalverfassung des Landes Mecklenburg-Vorpommern (KV M-V) wurde der Sachverhalt an die Rechtsaufsicht weitergeleitet. Auch diese stellte fest, dass ein Verstoß gegen § 23 Abs. 4 KV M-V vorliegt, jedoch im pflichtgemäßen Ermessen von rechtsaufsichtlichem Einschreiten absieht.
Zum Ausdruck des gegenseitigen Respekts, verbunden mit dem Willen zu ordnungsgemäßem Handeln innerhalb der Gemeindevertretung wird dieser Tagesordnungspunkt erneut aufgerufen, um dem Gemeindevertreter die Möglichkeit zu geben, von seinem Antragsrecht nach § 23 Abs. 4 KV M-V Gebrauch zu machen.
Anlagen: keine