Problembeschreibung/Begründung:
In einer gemeinsamen Beratung der Gemeinden Stäbelow und Kritzmow zusammen mit der Brandschutzdienststelle des Landkreises Rostocks am 27.05.2021 wurde über die Beschaffung von Fahrzeugen im Allgemeinen für beide Gemeindefeuerwehren gesprochen. Dabei wurde herausgearbeitet, dass eine gemeinsame Beschaffung eines TLF 3000 für beide Gemeinden vorteilhaft ist und man kam zu dem Entschluss, eine gemeinsame Finanzierung und Nutzung des TLF 3000 anzuvisieren.
Auf Grund dessen wurde seitens der Amtsverwaltung anliegende Vereinbarung zur Beschaffung, Finanzierung und Nutzung eines Tanklöschfahrzeuges 3000 (TLF 3000) zwischen den Gemeinden Kritzmow und Stäbelow entworfen.
Die Gemeinde Kritzmow hat, als federführende Gemeinde, gemäß der Richtlinie für die Gewährung von Zuwendungen für Löschgruppenfahrzeuge 20 und Tanklöschfahrzeuge 3000 auf Grundlage des Programms „Zukunftsfähige Feuerwehr“ einen entsprechenden Antrag gestellt.
Sollte die Zuwendung nach der genannten Richtlinie keine Bewilligung finden, wird durch die Gemeinde Kritzmow ein Zuwendungsantrag auf eine Pauschalzuweisung der Brandschutzdienststelle des Landkreises Rostocks gestellt. Ein Rechtsanspruch auf Zuwendungen besteht nicht.
Die Beschaffung des Fahrzeuges erfolgt, unabhängig von der bewilligten Zuwendung, im Rahmen eines landesweiten Vergabeverfahrens.
Anlagen
- Vereinbarung zur Beschaffung, Finanzierung und Nutzung eines Tanklöschfahrzeuges 3000 (TLF 3000) zwischen den Gemeinden Kritzmow und Stäbelow
- Dienstanweisung über das Führen von Einsatzfahrzeugen der Freiwilligen Feuerwehr der Gemeinde Kritzmow
Beschlussvorschlag:
Die Gemeindevertretung Stäbelow beschließt den gemeinsamen Kauf eines Tanklöschfahrzeug 3000 (TLF 3000) zusammen mit der Gemeinde Kritzmow. Weiter beschließt sie die anliegende Vereinbarung zur Beschaffung, Finanzierung und Nutzung des TLF 3000 und ermächtigt den Bürgermeister und einen seiner Stellvertreter, diese zu unterzeichnen.
Finanzielle
Auswirkungen
Ja, erstmals in Folgejahren
2023
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Einvernehmen erteilt Bürgermeister |
fachliche Richtigkeit Fachbereichsleiter |
haushaltsrechtliche Richtigkeit Fachbereichsleiterin Finanzverwaltung |