Beschluss von überplanmäßigen Auszahlungen/Aufwendungen im Jahresabschluss 2018

Betreff
Beschluss von überplanmäßigen Auszahlungen/Aufwendungen im Jahresabschluss 2018
Vorlage
VO/FV/10-0605/2021
Art
Beschlussvorlage

Problembeschreibung/Begründung:

Gemäß § 50 Abs.1 KV M-V sind überplanmäßige oder außerplanmäßige Aufwendungen oder Auszahlungen nur zulässig, wenn sie unvorhergesehen und unabweisbar sind und die Deckung gewährleistet ist.

Gemäß § 50 Abs.4 KV M-V stellen nicht veranschlagte oder zusätzliche Aufwendungen, die erst bei der Feststellung des Jahresabschlusses festgestellt werden können und nicht zu Auszahlungen führen, keine über- oder außerplanmäßigen Aufwendungen dar.

Überplanmäßige Auszahlungen im Teilhaushalt 1 Zentrale Dienste in Höhe von 8.306,00 EUR betreffen die Versorgungsleistungen für Beamte.

Überplanmäßige Auszahlungen im Teilhaushalt 2 Bürgerdienste in Höhe von 3.759,43 EUR betreffen die Zinsauszahlungen für einen Investitionskredit der Warnowschule Papendorf.

Die Deckung ist jeweils durch Minderauszahlungen bei Sach- und Dienstleistungen gegeben.

 

Überplanmäßige Aufwendungen/Auszahlungen im Teilhaushalt 4 Zentrale Finanzdienstleistungen in Höhe von 2.230,65 EUR bzw. 2.276,48 EUR betreffen die Bankgebühren. Die Deckung der überplanmäßigen Aufwendungen/Auszahlungen ist durch Mehrerträge/Mehreinzahlungen bei den Mahngebühren und Säumniszuschlägen  gegeben.
Die Überschreitungen und die Deckungsmittel werden in der Anlage detailliert erläutert.

 

 

 

Anlagen

Zustimmung zu über-/außerplanmäßigen Auszahlungen/Aufwendungen im Jahresabschluss 2018

 

 

 

 

 

Beschlussvorschlag:

 

 

Der Amtsausschuss des Amtes Warnow-West beschließt Haushaltsüberschreitungen im Jahresabschluss zum 31. Dezember 2018 in Höhe von:

 

Ergebnisrechnung

überplanmäßige Aufwendungen im Teilhaushalt 4                                        2.230,65 EUR

 

Finanzrechnung

überplanmäßige Auszahlungen im Teilhaushalt 1                                           8.306,00 EUR

     im Teilhaushalt 2                                       3.759,43 EUR und

     im Teilhaushalt 4                                       2.276,48 EUR

 

 

 

 

 

Finanzielle Auswirkungen

 

 (x) Ja, abweichend vom Haushaltsplan
(siehe Anlage „Zustimmung zu überplanmäßigen Auszahlungen/Aufwendungen“)

 

 

 

 

 

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Einvernehmen erteilt

Amtsvorsteher

 

fachliche Richtigkeit

Fachbereichsleiter/in

 

 

haushaltsrechtliche Richtigkeit

Fachbereichsleiterin Finanzverwaltung