Problembeschreibung/Begründung:
Der Rechnungsprüfungsausschuss
hat am 01.11.2021 den Jahresabschluss des Amtes Warnow-West zum 31. Dezember
2018 gemäß § 3a KPG geprüft. Der Rechnungsprüfungsausschuss hat das Ergebnis in
seinem Prüfungsbericht und seinem abschließenden Prüfungsvermerk
zusammengefasst und einen uneingeschränkten Bestätigungsvermerk erteilt. Der
Jahresabschluss incl. Prüfungsbericht, Prüfungsvermerk und Bestätigungsvermerk
ist dieser Vorlage beigefügt. Die Prüfung des Jahresabschlusses hat zu keinen
Beanstandungen geführt, die so wesentlich sind, dass sie der Feststellung des
Jahresabschlusses durch den Amtsausschuss entgegenstehen könnten. Der
Rechnungsprüfungsausschuss hat dem Amtsausschuss empfohlen, den Jahresabschluss
des Amtes Warnow-West zum 31. Dezember 2018 i.d.F. vom 01.11.2021 festzustellen.
Anlagen
Jahresabschluss des
Amtes zum 31. Dezember 2018 bestehend aus
Ergebnisrechnung
Finanzrechnung
Teilrechnungen (nur elektronisch)
Bilanz
Anhang mit Anlagen (nur elektronisch)
Anlagenübersicht
Forderungsübersicht
Verbindlichkeitenübersicht
Übersicht
über die über das Ende des Haushaltsjahres hinaus geltenden
Haushaltsermächtigungen
Bestimmung
des Vortrags für die Finanzrechnung
Übersicht
über den Stand der Rückstellungen
Ausgeübte Wahlrechte in Bezug
auf die Erfassung und Bewertung
Prüfungsbericht des Rechnungsprüfungsausschusses über die Prüfung des
Jahresabschlusses zum 31. Dezember 2018 mit Bestätigungsvermerk (nur
elektronisch)
Beschlussvorschlag:
Der Amtsausschuss
des Amtes Warnow-West stellt den vom Rechnungsprüfungsausschuss geprüften
Jahresabschluss der Amtes Warnow-West zum 31.12.2018 i.d.F. vom 01.01.2021
fest.
Der ausgewiesene
und festgestellte Jahresüberschuss in Höhe von 50.603,22 EUR wird gemäß § 44
Abs. 4 GemHVO-Doppik i.d.F. vom 23. Juli 2019 auf neue Rechnung vorgetragen.
Bilanzsumme per
31.12.2018 37.710.193,63
EUR
Eigenkapital per
31.12.2018 6.668.409,35 EUR
Jahresergebnis in
der Ergebnisrechnung 2018 (Nr. 31) 50.603,22 EUR
Finanzmittelüberschuss/Finanzmittelfehlbetrag
in der Finanzrechnung 2018 (Nr. 40) 134.231,41 EUR
Der
Haushaltsausgleich gemäß § 16 Absatz 2 GemHVO-Doppik i. d. F. vom 23. Juli 2019
ist gegeben.
Finanzielle
Auswirkungen
(x) Keine
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Einvernehmen erteilt Amtsvorsteher |
fachliche Richtigkeit Fachbereichsleiter/in |
haushaltsrechtliche Richtigkeit Fachbereichsleiterin Finanzverwaltung |