Problembeschreibung/Begründung:
Die
Gemeindevertretung der Gemeinde Elmenhorst/Lichtenhagen hat am 19.12.2013 die
Aufstellung des Bebauungsplans Nr.6 -Wohngebiet
Strandweg in Elmenhorst- beschlossen.
Die Aufstellung des Bebauungsplans erfolgt gemäß § 13a BauGB im beschleunigten Verfahren ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs.4 BauGB.
Mit Datum vom 18.03.2020 wurden die Träger öffentlicher Belange im Rahmen einer frühzeitigen Beteiligung um eine Stellungnahme gebeten. Die Hinweise wurden in den Entwurf eingearbeitet.
Der von der Gemeindevertretung gebilligte Entwurf, bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und dem Text (Teil B) und dem Entwurf der Begründung hat gemäß § 3 Abs.2 BauGB in der Zeit vom 02.11.2020 bis zum 02.12.2020 öffentlich ausgelegen.
Die Behörden und Träger öffentlicher Belange, deren Aufgabenbereich durch die Planung berührt werden kann, sind mit Schreiben vom 11.11.2020 um Stellungnahme zu Planentwurf und Begründung gebeten worden.
Die Gemeindevertretung hat am 18.03.2021 auf einer Dringlichkeitssitzung beschlossen, das Verfahren zur Aufstellung des Bebauungsplans vorerst nicht weiterzuverfolgen. Die Untere Rechtsaufsichtsbehörde hat daraufhin die Nichtigkeit des Beschlusses festgestellt.
In der Suche nach einer Konfliktlösung wurde der Petitionsausschuss des Landtags von Mecklenburg-Vorpommern angerufen. In der Stellungnahme des Ministeriums für Energie, Infrastruktur und Digitalisierung von Mecklenburg-Vorpommern vom 21.06.2021 zur Petition wird klargestellt, dass die Erschließung von Baugrundstücken gemäß § 123 Abs. 1 BauGB eine öffentliche Aufgabe der Gemeinde ist, die eine, den privaten Eigentümer belastende Bauleitplanung zu rechtfertigen vermag (OVG NRW, Urteil vom 13.09.2007, Az: 7 D 96/06.NE). In der Stellungnahme wird der Gemeinde dringend empfohlen, das Verfahren weiterzuführen, auch wenn Entschädigungsansprüche nicht auszuschließen sind.
Mit dem vorliegenden Beschluss werden die
Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sowie der
Öffentlichkeit geprüft.
In der vorliegenden Fassung soll die Satzung
über den Bebauungsplan Nr.6 -Wohngebiet
Strandweg in Elmenhorst- beschlossen
werden. Der Bürgermeister wird beauftragt, den Beschluss öffentlich bekannt zu
machen.
Mit ortsüblicher Bekanntmachung des Satzungsbeschlusses tritt die Satzung über Bebauungsplan Nr.6 -Wohngebiet Strandweg in Elmenhorst- in Kraft.
Anlagen:
Anlage 1 B6 -Abwägungsunterlage
Anlage 2 B6 -Planzeichnung
Anlage 3 B6 -Begründung
Empfehlung:
Der Ausschuss
empfiehlt der Gemeindevertretung folgenden Beschluss zu fassen:
Die
Gemeindevertretung der Gemeinde Elmenhorst/Lichtenhagen beschließt:
1. |
Die eingegangenen Stellungnahmen der von
der Planung berührten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, der
Nachbargemeinden sowie die Äußerungen von Bürgern zum Entwurf der Satzung
über den Bebauungsplan Nr. 6 -Wohngebiet Strandweg in Elmenhorst- werden gemäß
Abwägungsunterlage (Anlage 1) dokumentiert, geprüft und
entsprechend der darin enthaltenen Abwägungsvorschläge beschlossen.
Die Anlage ist Bestandteil dieses Beschlusses. |
2. |
Gemäß §10
BauGB in der Fassung der Bekanntmachung vom 03. November 2017 (BGBl. I
S. 3634), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom
16. Juli 2021 (BGBl. I S. 2939) beschließt die Gemeindevertretung
der Gemeinde Elmenhorst/Lichtenhagen
die Satzung über den
Bebauungsplan Nr. 6 -Wohngebiet
Strandweg in Elmenhorst- bestehend aus der Planzeichnung
(Teil A) und dem Text (Teil B) - Anlage
2. Die Anlage ist Bestandteil dieses Beschlusses. |
3. |
Die Begründung zur Satzung über den des
Bebauungsplans Nr. 6 -Wohngebiet
Strandweg in Elmenhorst- wird von der Gemeindevertretung
der Gemeinde Elmenhorst/Lichtenhagen
gebilligt - Anlage 3. Die
Anlage ist Bestandteil dieses Beschlusses. |
4. |
Den betroffenen Behörden und sonstigen
Trägern öffentlicher Belange sowie den Bürgern, die sich geäußert haben, sind
die Abwägungsergebnisse zu den Stellungnahmen zum Entwurf der Satzung über
den Bebauungsplan Nr. 6
-Wohngebiet Strandweg in Elmenhorst- zu übersenden. |
Finanzielle
Auswirkungen
( X ) keine