Ernennung des stv.Gemeindewehrführers der Freiwilligen Feuerwehr Lambrechtshagen zum Ehrenbeamten

Betreff
Ernennung des stv.Gemeindewehrführers der Freiwilligen Feuerwehr Lambrechtshagen zum Ehrenbeamten
Vorlage
VO/OS/70-0932/2021
Art
Beschlussvorlage

Problembeschreibung/Begründung:

Nachdem die Gemeindevertretung der Wahl des stellv. Gemeindewehrführers der Freiwilligen Feuerwehr Lambrechtshagen im Vorwege am 10.12.2020 zugestimmt hat, wurde Herr Eschment mit der erforderlichen zwei Drittelmehrheit hierzu durch die Mitglieder der aktiven Wehr am 20.08.2021 gewählt (siehe Niederschrift über die Wahl des Gemeindewehrführers der Freiwilligen Feuerwehr Lambrechtshagen).

Gemäß § 12 Abs. 1 Satz 3 des Brandschutz- und Hilfeleistungsgesetz Mecklenburg-Vorpommern (BrSchG) werden Gemeindewehrführer und ihre Stellvertreter für die Dauer der Wahlzeit von sechs Jahren zu Ehrenbeamten ernannt.

 

Herrn Eschment wird gemäß § 4 Abs. 2 Satz 2 der Verordnung über die Laufbahnen, die Dienstgrade und die Ausbildung für Freiwillige Feuerwehren, Pflicht- und Werkfeuerwehren in Mecklenburg-Vorpommern (FwLDAVO M-V) der Dienstgrad „Brandmeister“ verliehen.

Gemäß § 4 Abs. 5 FwLDAVO M-V erfolgt die Verleihung der Dienstgrade an Feuerwehrbeamte in Gemeinden durch den Bürgermeister.

 

Anlagen

-       Diensteid

-       Ernennungs- und Verleihungsurkunde mit Empfangsbekenntnis

-       Niederschrift über die des stellvertretenden Gemeindewehrführers der FFw in Kopie

 

 

Beschlussvorschlag:

Die Gemeindevertretung beschließt, dass Herr Robert Eschment unter gleichzeitiger Berufung in das Ehrenbeamtenverhältnis zum stellvertretenden Gemeindewehrführer der Freiwilligen Feuerwehr Lambrechtshagen für die Dauer der Wahlzeit von sechs Jahren mit Wirkung vom 14.10.2021 ernannt wird.

Herr Eschment erhält für die Funktion des stellv. Gemeindewehrführers den Dienstgrad „Brandmeister“.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Finanzielle Auswirkungen

 

Keine

 

 

 

 

 

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Einvernehmen erteilt

Bürgermeister

fachliche Richtigkeit

Fachbereichsleiter

haushaltsrechtliche Richtigkeit

Fachbereichsleiterin Finanzverwaltung