Problembeschreibung/Begründung:
Nachdem die Gemeindevertretung der Wahl des Gemeindewehrführers der Freiwilligen Feuerwehr Lambrechtshagen im Vorwege am 10.12.2020 zugestimmt hat, wurde Herr Rusik mit der erforderlichen zwei Drittelmehrheit hierzu durch die Mitglieder der aktiven Wehr am 20.08.2021 gewählt (siehe Niederschrift über die Wahl des Gemeindewehrführers der Freiwilligen Feuerwehr Lambrechtshagen).
Gemäß § 12 Abs. 1 Satz 3 des Brandschutz- und Hilfeleistungsgesetz Mecklenburg-Vorpommern (BrSchG) werden Gemeindewehrführer und ihre Stellvertreter für die Dauer der Wahlzeit von sechs Jahren zu Ehrenbeamten ernannt.
Herrn Rusik wird gemäß § 4 Abs. 2 Satz 1 der Verordnung über die Laufbahnen, die Dienstgrade und die Ausbildung für Freiwillige Feuerwehren, Pflicht- und Werkfeuerwehren in Mecklenburg-Vorpommern (FwLDAVO M-V) der Dienstgrad „Oberbrandmeister“ verliehen.
Gemäß § 4 Abs. 5 FwLDAVO M-V erfolgt die Verleihung der Dienstgrade an Feuerwehrbeamte in Gemeinden durch den Bürgermeister.
Anlagen:
- Diensteid
- Ernennungs- und Verleihungsurkunde mit Empfangsbekenntnis
- Niederschrift über die Wahl des Gemeindewehrführers der FFw Lambrechtshagen
Beschlussvorschlag:
Die Gemeindevertretung beschließt, dass Herr Sebastian Rusik unter gleichzeitiger Berufung in das Ehrenbeamtenverhältnis zum Gemeindewehrführer der Freiwilligen Feuerwehr Lambrechtshagen für die Dauer der Wahlzeit von sechs Jahren mit Wirkung vom 14.10.2021 ernannt wird.
Herr Rusik erhält den Dienstgrad „Oberbrandmeister“.
Finanzielle
Auswirkungen
Keine
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Einvernehmen
erteilt Bürgermeister |
fachliche
Richtigkeit Fachbereichsleiter |
haushaltsrechtliche
Richtigkeit Fachbereichsleiterin
Finanzverwaltung |