Beratung zur Abstufung eines Teilbereiches der K 10 in Lichtenhagen in eine Gemeindestraße

Betreff
Beratung zur Abstufung eines Teilbereiches der K 10 in Lichtenhagen in eine Gemeindestraße
Vorlage
BE/BV/20-1226/2021
Art
Beratungsvorlage

Problembeschreibung/Begründung:

 

Die Thematik Abstufung eines Teilbereiches der K 10 in eine Gemeindestraße wurde zur fachlichen Beurteilung übergeben.

Hiermit gebe ich das Antwortschreiben der Unteren Straßenverkehrsbehörde des Landkreises Rostock, SGL Herr Freier, vom 28.07.21 zur Kenntnis.

Die Gemeinde hatte mit Schreiben vom 13.07.21 dort den Antrag auf Einrichtung /Anordnung einer Tempo 30-Zone in der Ortslage Lichtenhagen (markierter Bereich auf Karte) gestellt.

Hierfür ist lt. Herrn Freier ein Antrag über das Landesamt für Straßenbau und Verkehr an das Ministerium für Energie, Infrastruktur und Digitalisierung weiter zu leiten.

Diese Ausnahmegenehmigung wäre nicht erforderlich, wenn der Teil der Dorfstraße von einer Kreisstraße zu einer Gemeindestraße abgestuft würde.

Er bittet um interne Meinungsbildung und verbindliche Rückäußerung dazu.

Aus straßenbaulicher und straßenrechtlicher Sicht kann der Gemeinde nicht zugeraten werden, die Baulast für den Bereich der OL Lichtenhagen zu übernehmen. Die Gemeinde wäre dann Straßenbaulastträger und vollumfänglich für alle baulichen und verkehrlichen Aspekte im Rahmen ihres Wirkungskreises verantwortlich. Der große finanzielle Aufwand zu erwartender Unterhaltung u. a. ist nicht zu unterschätzen.

Weiterhin lässt Herr Freier in seiner Mitteilung offen, ob mit Baulastübernahme durch die Gemeinde dann überhaupt die Ausweisung einer 30-Zone in Aussicht gestellt wird, denn angeordnet muss diese von der Verkehrsbehörde trotzdem in jedem Fall.

Deshalb wird vorgeschlagen, die Abstufung zur Gemeindestraßen nicht zu verfolgen statt dessen Herrn Freier zu bitten, den Antrag auf Ausnahmegenehmigung bei den vorgenannten Behörden zu stellen.

 

Anlagen:

Antrag der Gemeinde vom 13.07.21

Schreiben des Amtes für Straßenbau und Verkehr vom 28.07.21

 

Empfehlung:

 

Der Ausschuss empfiehlt, die Baulast (Abstufung) für den Bereich der OL Lichtenhagen (Teilbereich der K 10) nicht zu übernehmen.

 

Es wird vorgeschlagen, den Antrag der Gemeinde vom 13.07.2021 an die Untere Straßenaufsichtsbehörde auf Einrichtung einer Tempo 30 Zone aufrecht zu erhalten und Herrn Freier zu bitten, den Antrag auf Ausnahmegenehmigung über das Landesamt für Straßenbau und Verkehr zu stellen.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Finanzielle Auswirkungen

 

(X) keine

 

(  ) Ja, abweichend vom Haushaltsplan

 

(  ) Ja, erstmals in Folgejahren