Problembeschreibung/Begründung:
Die Thematik Abstufung eines
Teilbereiches der K 10 in eine Gemeindestraße wurde zur fachlichen
Beurteilung übergeben.
Hiermit gebe ich das
Antwortschreiben der Unteren Straßenverkehrsbehörde des Landkreises Rostock,
SGL Herr Freier, vom 28.07.21 zur Kenntnis.
Die Gemeinde hatte mit Schreiben
vom 13.07.21 dort den Antrag auf Einrichtung /Anordnung einer Tempo 30-Zone in
der Ortslage Lichtenhagen (markierter Bereich auf Karte) gestellt.
Hierfür ist lt. Herrn Freier ein
Antrag über das Landesamt für Straßenbau und Verkehr an das Ministerium für
Energie, Infrastruktur und Digitalisierung weiter zu leiten.
Diese Ausnahmegenehmigung wäre
nicht erforderlich, wenn der Teil der Dorfstraße von einer Kreisstraße zu einer
Gemeindestraße abgestuft würde.
Er bittet um interne
Meinungsbildung und verbindliche Rückäußerung dazu.
Aus straßenbaulicher und
straßenrechtlicher Sicht kann der Gemeinde nicht zugeraten werden, die Baulast
für den Bereich der OL Lichtenhagen zu übernehmen. Die Gemeinde wäre dann
Straßenbaulastträger und vollumfänglich für alle baulichen und verkehrlichen
Aspekte im Rahmen ihres Wirkungskreises verantwortlich. Der große finanzielle
Aufwand zu erwartender Unterhaltung u. a. ist nicht zu unterschätzen.
Weiterhin lässt Herr Freier in
seiner Mitteilung offen, ob mit Baulastübernahme durch die Gemeinde dann
überhaupt die Ausweisung einer 30-Zone in Aussicht gestellt wird, denn
angeordnet muss diese von der Verkehrsbehörde trotzdem in jedem Fall.
Deshalb wird vorgeschlagen, die
Abstufung zur Gemeindestraßen nicht zu verfolgen statt dessen Herrn Freier zu
bitten, den Antrag auf Ausnahmegenehmigung bei den vorgenannten Behörden zu
stellen.
Anlagen:
Antrag der Gemeinde
vom 13.07.21
Schreiben des Amtes
für Straßenbau und Verkehr vom 28.07.21
Empfehlung:
Der Ausschuss
empfiehlt, die Baulast (Abstufung) für den Bereich der OL Lichtenhagen
(Teilbereich der K 10) nicht zu übernehmen.
Es wird
vorgeschlagen, den Antrag der Gemeinde vom 13.07.2021 an die Untere
Straßenaufsichtsbehörde auf Einrichtung einer Tempo 30 Zone aufrecht zu
erhalten und Herrn Freier zu bitten, den Antrag auf Ausnahmegenehmigung über
das Landesamt für Straßenbau und Verkehr zu stellen.
Finanzielle
Auswirkungen
(X) keine
( ) Ja, abweichend vom Haushaltsplan
( ) Ja, erstmals in Folgejahren