Begründung:
Die 1.
Änderung des Bebauungsplanes Nr. 9a bezieht sich auf den als Gewerbegebiet (GE)
festgesetzten Teilbereich der Ursprungssatzung, für den eine planungsrechtliche
Feinsteuerung erfolgen soll. Im Wesentlichen betrifft dies einen Neuzuschnitt
des im Ursprungsplan festgesetzten Baufensters durch eine Erweiterung des Baufensters.
Dies wird möglich, da sich der einzuhaltende Abstand zur Ferngasleitung durch
die Änderung des Gasleitungsbetriebes reduziert hat. Dadurch wird eine
zweckmäßigere Bebauung des Grundstücks und eine Erweiterung des vorhandenen,
gewerblich genutzten Gebäudes ermöglicht. Eine höhere bauliche Verdichtung im
Geltungsbereich der Planänderung erfolgt dadurch nicht, da das Maß der
baulichen Nutzung nicht geändert wird. Die Planänderung dient der
Bestandsentwicklung eines heimischen Gewerbebetriebes.
Der Bauausschuss vom
17.8.2021
empfiehlt der Gemeindevertretung den Beschluss für den Entwurfs- und
Auslegungsbeschluss zu fassen.
Anlagen: Entwurf der 1. Änderung des B-Planes Nr. 9a mit Begründung, Stand vom 03.08.2021
Beschlussvorschlag:
1. Die Gemeindevertretung der Gemeinde Papendorf billigt den Entwurf der 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 9a „Sandkrug“ und den Entwurf der Begründung dazu.
2. Die Gemeindevertretung beschließt, den Entwurf der 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 9a einschließlich der Begründung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen. Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sind von der Auslegung zu benachrichtigen und zur Abgabe einer Stellungnahme gemäß § 4 Abs. 2 BauGB aufzufordern.
3.
Die Anlagen sind
Bestandteil dieses Beschlusses.
Finanzielle
Auswirkungen: ( X )
Keine
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Einvernehmen erteilt Bürgermeister |
fachliche Richtigkeit Fachbereichsleiter/in |
haushaltsrechtliche Richtigkeit Fachbereichsleiterin Finanzverwaltung |