Begründung:
Der
Aufstellungsbeschluss wurde bereits auf der Gemeindevertretersitzung vom
15.6.2021 gefasst.
Der Antragsteller
bzw. Grundstückseigentümer bietet die Übernahme aller Kosten für die
Aufstellung der 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 9a bzw. 901 „Sandkrug“ an,
so dass der Gemeinde keine finanziellen Nachteile entstehen. Anbei ist ein
Entwurf für einen städtebaulichen Vertrag (SBV) zur Übernahme der
Planungskosten.
Die
Vertragsgestaltung ist anders als bei vorherigen Verfahren. Der Antragsteller
beauftragt das Planungsbüro direkt, die Bezahlung läuft nicht mehr über den
Gemeindehaushalt.
Der Bauausschuss vom
17.8.2021 empfiehlt der Gemeindevertretung den Beschluss für einen
städtebaulichen Vertrag zur Übernahme der Planungskosten als Direktvertrag
entsprechend Entwurf zu fassen.
Anlage: Städtebaulicher Vertrag
Beschlussvorschlag:
Die
Gemeindevertretung der Gemeinde Papendorf beschließt den Städtebaulichen
Vertrag zur Übernahme aller im Zusammenhang mit der Aufstellung der
Bebauungsplanänderung entstehenden Kosten durch den Investor als Direktvertrag
siehe Anlage.
Finanzielle
Auswirkungen
( X ) Keine. Die Planung wird direkt vom
Antragsteller/Investor beauftragt und bezahlt.
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Einvernehmen erteilt Bürgermeister |
fachliche Richtigkeit Fachbereichsleiter/in |
haushaltsrechtliche Richtigkeit Fachbereichsleiterin Finanzverwaltung |