Überplanmäßige Ausgabe für die Schulhofgestaltung Grundschule Kritzmow, 2. BA

Betreff
Überplanmäßige Ausgabe für die Schulhofgestaltung Grundschule Kritzmow, 2. BA
Vorlage
VO/BV/10-0594/2021
Art
Beschlussvorlage

Problembeschreibung/Begründung:

Nach Fertigstellung und Abrechnung des 1. Bauabschnittes der Schulhofgestaltung der Grundschule Kritzmow stehen noch 172.289,03 Euro im Haushalt 2021 zur Verfügung. Die Schlussrechnung der Planungsleistungen über ca. 12.000,- Euro ist darin noch nicht enthalten.

Für den 2. Bauabschnitt der Schulhofgestaltung hat von 5 Firmen die die Ausschreibungsunterlagen angefordert hatten, nur die Firma Alpina AG aus Rostock ein Angebot über 258.831,13 Euro abgegeben. Für die Haushaltsplanung 2021 lag eine Kostenberechnung über 190.000,- Euro inkl. Planungsleistungen vor.

Durch die nicht vorhersehbaren coronabedingten hohen Preissteigerungen bei den Bauprodukten, vor allem bei Schüttgütern, sind die Haushaltsmittel 2021 nicht ausreichend.

Die Ausschüsse für Gemeindeentwicklung, Bau, Verkehr und Umwelt der Gemeinden Kritzmow und Stäbelow haben die Durchführung der Maßnahme empfohlen.

Bei einer Verschiebung des Vorhabens in das Jahr 2022 ist von noch höheren Baukosten auszugehen, was zu einer höheren Belastung des Haushaltes führt.

Für die Auftragserteilung an die Firma Alpina AG aus Rostock ist die Bereitstellung der Mittel notwendig. Die Deckung erfolgt durch die zusätzliche Bereitstellung der finanziellen Mittel der Gemeinden Kritzmow und Stäbelow entsprechend der Schülerzahl zum Stichtag 30.09.2018.

Die Gemeindevertretungen beider Gemeinden haben die überplanmäßigen Ausgaben beschlossen.

 

Anlagen

Zustimmung zu einer überplanmäßigen Auszahlung/Aufwendung

 

 

 

Beschlussvorschlag:

Der Schul- und Bauhofausschuss des Amtes Warnow-West beschließt eine überplanmäßige Ausgabe im Produktsachkonto 21100-096000-17 in Höhe von 100.000,00 Euro für den 2. Bauabschnitt der Schulhofgestaltung der Grundschule Kritzmow.

 

Finanzielle Auswirkungen

 

 (x) Ja, abweichend vom Haushaltsplan

(siehe Anlage „Zustimmung zu einer überplanmäßigen Auszahlung/Aufwendung“)

 

 

 

 

 

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Einvernehmen erteilt

Bürgermeister

 

fachliche Richtigkeit

Fachbereichsleiter/in

 

 

haushaltsrechtliche Richtigkeit

Fachbereichsleiterin Finanzverwaltung