Problembeschreibung/Begründung:
Gemäß § 24 Kinderförderungsgesetz (KiföG M-V) schließt der Träger der öffentlichen Jugendhilfe im Einvernehmen mit der Gemeinde eine Vereinbarung über den Betrieb der Kindertageseinrichtungen (Leistungsvereinbarung). Mit den Vereinbarungen werden Inhalt, Umfang und Qualität der Leistungsangebote sowie differenzierte Entgelte für Leistungsangebote und die betriebsnotwendigen Investitionen festgelegt.
Vor diesem Hintergrund wurde zwischen dem Landkreis Rostock als Träger der öffentlichen Jugendhilfe und dem Institut Lernen und Leben e. V. (ILL) als Träger der Kindertageseinrichtung „Sonnenkäfer“ in Pölchow nach Antrag durch den Träger ab 01.01.2021 Entgeltverhandlung zur Finanzierung der Einrichtungen durchgeführt. Diese wurden erforderlich, da ILL die Personalkosten für die Erzieher auf Grund von Tarifsteigerung anpasst.
Durch Mitarbeiter der Entgeltstelle
des Landkreises Rostock wurden die vom ILL vorgelegten Unterlagen geprüft.
Grundlegende Bestandteile der Leistungsvereinbarung sind leistungsbezogene
Kalkulationen (Anlage 1) und die Leistungsbeschreibung (Anlage 2). Für die Leistungsvereinbarung
wurde die Laufzeit vom 01.01.2021 bis 31.12.2021 durch die Schiedsstelle
festgelegt.
Gemäß § 24 Absatz 1 Satz 1 KiföG M-V über den Betrieb von Kindertageseinrichtungen bedarf es eines Beschlusses über das Einvernehmen zwischen dem örtlichen Träger der öffentlichen Jugendhilfe (hier: Landkreis Rostock) und der Gemeinde Pölchow.
Im Ergebnis entstehen der Gemeinde Pölchow keine zusätzlichen Kosten, da aufgrund der Pauschalisierung der Gemeindeanteil pro Kind ab dem 01.01.2021 auf monatlich 152,76 Euro festgelegt ist.
Die monatlichen Gesamtkosten für einen Platz in der Kindertageseinrichtung „Sonnenkäfer“ in Pölchow haben sich nach der Entgeltverhandlung wie folgt geändert:
Einrichtung |
bis 31.12.2020 |
ab 01.01.2021 |
Krippe ganztags |
996,15 Euro |
1.061,42 Euro |
Krippe Teilzeit |
597,69 Euro |
636,85 Euro |
Krippe halbtags |
398,46 Euro |
424,57 Euro |
Kindergarten ganztags |
566,44 Euro |
630,60 Euro |
Kindergarten Teilzeit |
339,86 Euro |
378,36 Euro |
Kindergarten halbtags |
226,58 Euro |
252,24 Euro |
Die Differenz zu den Gemeindeanteilen tragen der Landkreis Rostock mit 45,5 % und das Land Mecklenburg-Vorpommern mit 54,5 % pro Platz.
Die Gemeinde hat somit über die
Erteilung ihres Einvernehmens zum Abschluss der Leistungsvereinbarung in der
Zeit vom 01.01.2021 bis zum 31.12.2021 für die Kita „Sonnenkäfer“ in Pölchow zu
entscheiden.
Anlagen
1. Kostenkalkulation
2. Leistungsbeschreibung
Beschlussvorschlag:
Die
Gemeindevertretung Pölchow erteilt ihr Einvernehmen zum Abschluss der neuen
Leistungsvereinbarung ab dem 01.01.2021 für die Kita „Sonnenkäfer“ in Pölchow.
Finanzielle
Auswirkungen
(X) Keine
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Einvernehmen erteilt Bürgermeisterin |
fachliche Richtigkeit Fachbereichsleiter/in |
haushaltsrechtliche Richtigkeit Fachbereichsleiterin Finanzverwaltung |