Beschluss von überplanmäßigen Auszahlungen/Aufwendungen im Jahresabschluss 2017

Betreff
Beschluss von überplanmäßigen Auszahlungen/Aufwendungen im Jahresabschluss 2017
Vorlage
VO/FV/30-0949/2021
Art
Beschlussvorlage

Problembeschreibung/Begründung:

Gemäß § 50 Abs. 1 KV M-V sind überplanmäßige oder außerplanmäßige Aufwendungen oder Auszahlungen nur zulässig, wenn sie unvorhergesehen und unabweisbar sind und die Deckung gewährleistet ist.

Gemäß § 50 Abs. 4 KV M-V stellen nicht veranschlagte oder zusätzliche Aufwendungen, die erst bei der Feststellung des Jahresabschlusses festgestellt werden können und nicht zu Auszahlungen führen, keine über- oder außerplanmäßigen Aufwendungen dar.

Überplanmäßige Aufwendungen im Teilhaushalt 4 Zentrale Finanzdienstleistungen ergaben sich bei der Gewerbesteuerumlage. Die Deckung der überplanmäßigen Auszahlungen/Aufwendungen ist durch  Minderauszahlungen/Mindererträge in der Position 13. Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen im Teilhaushalt 3 gegeben gegeben.
Die Überschreitungen und die Deckungsmittel werden in der Anlage detailliert erläutert.

 

 

Anlagen

Zustimmung zu überplanmäßigen Auszahlungen/Aufwendungen im Jahresabschluss 2017

 

 

 

Beschlussvorschlag:

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Papendorf beschließt Haushaltsüberschreitungen im Jahresabschluss zum 31. Dezember 2017 in Höhe von:

 

Ergebnisrechnung

überplanmäßige Aufwendungen im Teilhaushalt 4                                                        9.965,58 EUR.

 

 

 

Finanzielle Auswirkungen

 

(x) Ja, abweichend vom Haushaltsplan

(siehe Anlage „Zustimmung zu überplanmäßigen Auszahlungen/Aufwendungen“ im Jahresabschluss 2017)

 

 

 

 

 

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Einvernehmen erteilt

Bürgermeister

 

fachliche Richtigkeit

Fachbereichsleiter/in

 

 

haushaltsrechtliche Richtigkeit

Fachbereichsleiterin Finanzverwaltung