Sachverhalt:
Nach § 20 GemHVO
Doppik hat der Bürgermeister unterjährig über den Haushaltsvollzug des
laufenden Haushaltsjahres zu berichten.
Der Haushaltsvollzug verläuft nach Beschlussfassung zum 1. Nachtragshaushalt 2021 im Rahmen des Haushaltsplanes.
Anlagen:
Übersicht über den Erfüllungsstand Haushalt 2021