Problembeschreibung/Begründung:
Die Gemeinde Elmenhorst/Lichtenhagen hatte bereits 2006 eine formal rechtskräftige Stellplatzsatzung aufgestellt. Nach anschließender Prüfung der Unteren Rechtsaufsichtsbehörde des Landkreis Rostock auf Rechtssicherheit wurde festgestellt, dass diese Satzung aufgrund inhaltlicher Mängel in den folgenden Punkten Stellplatzablöse, Herstellungspflicht und Ordnungswidrigkeiten rechtswidrig ist. Eine Heilung der rechtswidrigen Satzung zur vollständigen Wiederherstellung der Rechtssicherheit wurde nicht erreicht.
Für die amtsangehörigen Gemeinden im Amt Warnow-West wurde vergangenes Jahr eine neue einheitliche Musterstellplatzsatzung erarbeitet, die von den bekannten Mängeln bereinigt, um zeitgemäße Anforderungen, wie die Fahrradabstellplätze erweitert und zuletzt juristisch geprüft wurde.
Auf Grundlage der Musterstellplatzsatzung wurde der vorliegende Satzungsentwurf für die Gemeinde Elmenhorst/Lichtenhagen angepasst.
Gegenstand der beratenden Ausschüsse war die abschließende
Konkretisierung bzw. Festlegung zur Anzahl der Stellplätze und
Fahrradabstellplätze (Anlage 1 in der Stellplatzsatzung).
Anlagen
Entwurf Stellplatzsatzung
Beschlussvorschlag:
Die
Gemeindevertretung beschließt
Finanzielle
Auswirkungen
( x ) Ja, abweichend vom Haushaltsplan. Werden
Ablösevereinbarungen zwischen Gemeinde und Bauherren (Ablösebeitragspflichtige)
erforderlich, kommt es zu Einnahmen.
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Einvernehmen erteilt Bürgermeister |
fachliche Richtigkeit Fachbereichsleiter/in |
haushaltsrechtliche Richtigkeit Fachbereichsleiterin Finanzverwaltung |