Problembeschreibung/Begründung:
Am westlichen
Ortsrand von Bliesekow ist die Errichtung eines Wohnhauses als
Altenteilerlösung für einen im Gemeindegebiet tätigen Landwirt beabsichtigt.
Der Landwirt beantragte dazu, in Bliesekow eine entsprechende
Bebauungsmöglichkeit bereitzustellen.
Im Ergebnis einer
Vorprüfung des Anliegens wird vorgeschlagen, einen Wohnbaustandort an der
Kastanienstraße gegenüber Haus Nr. 14 bereitzustellen und dazu im Rahmen einer
Änderung der Innenbereichssatzung Bliesekow die benötigte Fläche in den
Innenbereich einzubeziehen. Der Antragsteller ist mit dem Standortvorschlag
einverstanden und ist bereit, die Kosten der Satzungsänderung zu tragen.
Eine zuvor erwogene
Ansiedlung des Neubauvorhabens auf dem landwirtschaftlichen Betriebshof
westlich des Ortseinganges wurde vom Landkreis abgelehnt. Für einen Vorschlag
des Landkreises zur Verwirklichung des Vorhabens am östlichen Ortsrand/ Ausgang
Teichweg in Verbindung mit einer dafür vorzunehmenden Abrundung des
Innenbereichs (Änderung der Innenbereichssatzung Bliesekow) bestehen keine
hinreichenden Erfolgsaussichten. Denn die vorgeschlagene Fläche würde den
gesetzlichen Mindestabstand zur nächstgelegenen Windkraftanlage unterschreiten
und ist gemäß LEP 2016 wegen einer Ackerzahl ≥50 nicht in Siedlungsfläche
umwandelbar. Außerdem würde der Vorschlag auch einen städtebaulich nicht
erwünschten Ansatz für weitere Siedlungserweiterungen entstehen lassen.
Der Gemeinde wird
vom Planungsbüro empfohlen, das Anliegen zu unterstützen und der
vorgeschlagenen Satzungsänderung zuzustimmen. Mit der vorgeschlagenen
Abrundungsfläche wandelt sich zwangsläufig auch auf der zwischenliegenden
Fläche bis zum Gebäude Kastanienstr. 21 (Pension) die planungsrechtliche
Situation. Die Stellplatzfläche der Pension, wo bisher nur Nebenanlagen
zulässig sind und die nebenliegende Pachtgartenfläche, auf der eine bauliche
Nutzung bisher gänzlich unzulässig ist, werden notwendigerweise Teil der
Abrundung und erhalten damit allgemeines Baurecht für je ein Wohnhaus.
Vorbehaltlich einer noch erforderlichen landesplanerischen Abstimmung
erscheinen die insgesamt 3 Wohnungen mit dem im SUR bis 2025 vereinbarten
Entwicklungskontingent vereinbar - auch unter Berücksichtigung der jüngeren
Fertigstellungsstatistik und der potenziell noch bestehenden freien Bauplätze
in Stäbelow (B01, B08).
Im Bauausschuss wird
die Satzungsänderung am 02.06.2021 beraten, weshalb noch keine Stellungnahme
vorliegt.
Anlagen: Entwurf Innenbereichssatzung Bliesekow 1. Änderung Plan und Begründung
Beschlussvorschlag:
1. |
Die Gemeindevertretung beschließt, die Innenbereichssatzung Bliesekow zu ändern. Ziel ist die Einbeziehung einer Abrundungsfläche am westlichen Ortsrand zwecks Bereitstellung eines Wohnbaugrundstücks für einen ortsansässigen Landwirt. |
2. |
Der Entwurf der 1. Änderung der Innenbereichssatzung Bliesekow nebst Begründung wird gemäß Anlage gebilligt. |
3. |
Dieser Beschluss ist ortsüblich bekannt zu machen, sobald ein Städtebaulicher Vertrag zwischen dem Antragsteller/ Investor und der Gemeinde Stäbelow zur Übernahme aller im Zusammenhang mit der Aufstellung der Änderungssatzung entstehenden Kosten geschlossen ist und nach entsprechend vollständigem Zahlungseingang auf der im Vertrag angegebenen Bankverbindung bzw. Beibringen einer Bürgschaft in Höhe der Planungskosten. |
Finanzielle
Auswirkungen ( X ) Keine siehe
Punkt 3 des Beschlussvorschlages
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Einvernehmen erteilt Bürgermeister |
fachliche Richtigkeit Fachbereichsleiter/in |
haushaltsrechtliche Richtigkeit Fachbereichsleiterin Finanzverwaltung |