Problembeschreibung/Begründung:
Der Rechnungsprüfungsausschuss
hat den Jahresabschluss der Gemeinde Elmenhorst/Lichtenhagen zum 31. Dezember
2017 i. d. F. vom 31.05.2021 gemäß § 3a KPG geprüft.
Der Rechnungsprüfungsausschuss hat das Ergebnis in seinem Prüfbericht und
seinem abschließenden Prüfungsvermerk zusammengefasst und einen
uneingeschränkten Bestätigungsvermerk erteilt. Die Prüfung hat zu keinen
Beanstandungen geführt die so wesentlich wären, dass sie der Entlastung des
Bürgermeisters durch die Gemeindevertretung entgegenstehen könnten. Der Rechnungsprüfungsausschuss
hat in seiner Sitzung am 31.05.2021 der Gemeindevertretung der Gemeinde
Elmenhorst/Lichtenhagen empfohlen, den Bürgermeister für das Haushaltsjahr 2017
zu entlasten.
_ _______________ Einvernehmen erteilt Bürgermeister |
_________________ fachliche Richtigkeit Fachbereichsleiterin |
____________________________ haushaltsrechtliche Richtigkeit Fachbereichsleiterin Finanzverwaltung |
Anlagen
keine
Beschlussvorschlag:
Die
Gemeindevertretung der Gemeinde Elmenhorst/Lichtenhagen entlastet gemäß § 60
Abs. 5 Satz 2 KV M-V den Bürgermeister für das Haushaltsjahr 2017.
Finanzielle
Auswirkungen
( x) Keine