Problembeschreibung/Begründung:
Der Rechnungsprüfungsausschuss hat am 31.05.2021 den Jahresabschluss der Gemeinde Elmenhorst/Lichtenhagen zum 31. Dezember 2017 gemäß § 3a KPG geprüft. Der Rechnungsprüfungsausschuss hat das Ergebnis in seinem Prüfungsbericht und seinem abschließenden Prüfungsvermerk zusammengefasst und einen uneingeschränkten Bestätigungsvermerk erteilt. Der Jahresabschluss incl. Prüfungsbericht, Prüfungsvermerk und Bestätigungsvermerk ist dieser Vorlage beigefügt. Die Prüfung des Jahresabschlusses hat zu keinen Beanstandungen geführt, die so wesentlich sind, dass sie der Feststellung des Jahresabschlusses durch die Gemeindevertretung entgegenstehen könnten. Der Rechnungsprüfungsausschuss hat der Gemeindevertretung empfohlen, den Jahresabschluss der Gemeinde zum 31. Dezember 2017 i. d. F. vom 31.05.2021 festzustellen.
Anlagen
Jahresabschluss der
Gemeinde zum 31. Dezember 2017 bestehend aus
Ergebnisrechnung
Finanzrechnung
Teilrechnungen (nur elektronisch)
Bilanz
Anhang mit Anlagen (Anlagen nur elektronisch)
Anlagenübersicht
Forderungsübersicht
Verbindlichkeitenübersicht
Übersicht
über die über das Ende des Haushaltsjahres hinaus geltenden
Haushaltsermächtigungen
Bestimmung
des Vortrags für die Finanzrechnung
Übersicht
über den Stand der Rückstellungen
Ausgeübte Wahlrechte in Bezug
auf die Erfassung und Bewertung
Prüfungsbericht des Rechnungsprüfungsausschusses über die Prüfung des
Jahresabschlusses zum 31. Dezember 2017 und Bestätigungsvermerk (nur
elektronisch)
Beschlussvorschlag:
Die
Gemeindevertretung der Gemeinde Elmenhorst/Lichtenhagen stellt den vom
Rechnungsprüfungsausschuss geprüften Jahresabschluss der Gemeinde zum 31.
Dezember 2017 i. d. F. vom 31.05.2021
fest.
Der ausgewiesene
und festgestellte Jahresüberschuss in Höhe von 1.162.823,53 EUR wird gemäß
§ 44 Abs. 4 GemHVO-Doppik i. d. F. vom 23. Juli 2019 auf neue Rechnung vorgetragen.
Bilanzsumme per
31.12.2017 30.025.591,92
EUR
Eigenkapital per
31.12.2017 21.135.511,53
EUR
Jahresergebnis in
der Ergebnisrechnung 2017 (Nr.37) 1.162.823,53
EUR
Finanzmittelüberschuss/-
Fehlbetrag
in der Finanzrechnung 2017 (Nr. 42) 1.126.876,07
EUR
Der
Haushaltsausgleich gemäß § 16 Absatz 2 GemHVO-Doppik i. d. F. vom 23. Juli 2019
ist gegeben.
Finanzielle
Auswirkungen
(x )
Keine
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________________ Einvernehmen erteilt Bürgermeister |
_________________ fachliche Richtigkeit Fachbereichsleiterin |
____________________________ haushaltsrechtliche Richtigkeit Fachbereichsleiterin Finanzverwaltung |