Beschluss der 1. Nachtragshaushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2021

Betreff
Beschluss der 1. Nachtragshaushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2021
Vorlage
VO/FV/40-0768/2021
Art
Beschlussvorlage

Problembeschreibung/Begründung:

Die Ursache für die Aufstellung des 1. Nachtragshaushaltes 2021 liegt in der Maßnahme Neubau der Sporthalle der Warnowschule in Papendorf, die die Gemeinde über einen Investitionskostenzuschuss mitfinanziert. Die seit 2016 laufende Maßnahme war nach erheblichem Anstieg der Baukosten zwischenzeitlich nicht mehr ausfinanziert. In der Schul- und Bauhofausschusssitzung am 11.03.2021 haben sich die finanzierenden Gemeinden dazu bekannt, die Maßnahme fortzuführen und die erforderlichen Mehrkosten von ca. 1,6 Mio. EUR selbst zu tragen, sofern keine zusätzlichen Fördermittel eingeworben werden können. Am 22.04.2021 wurde der 1.Nachtragshaushalt des Amtes beschlossen, der die Mehrkosten berücksichtigt. Nach der vereinbarten Umlagegrundlage entfällt auf die Gemeinde ein Anteil von 119.000 EUR, der als zusätzliche Investitionsauszahlung im Gemeindehaushalt zu veranschlagen ist. Der Zuschuss erhöht sich damit auf insgesamt 340.100 EUR.

 

 

Mit dem Beschluss des Kreishaushaltes wurde die Kreisumlage auf 39,71% der Umlagegrundlagen festgesetzt. Die Planung der Gemeinde ging noch von 38,01% aus. Die dadurch erforderlichen Mehraufwendungen/-auszahlungen von 36.000 EUR werden im Nachtrag berücksichtigt. Insgesamt müssen 841.355,19 EUR für die Kreisumlage aufgewendet werden.

Eine Verbesserung des Haushaltes ist bei der Gewerbesteuer zu verzeichnen. Der Ansatz wird auf 1.050.000 EUR erhöht. Damit steigt jedoch auch die abzuführende Gewerbesteuerumlage auf 115.000 EUR.

 

Insgesamt resultiert eine Verbesserung des Ergebnisses um 35.000 EUR, um die die Auflösung des sonstigen Sonderpostens verringert werden kann.

Im Finanzhaushalt vermindern sich die liquiden Mittel zum Ende des Haushaltsjahres auf voraussichtlich 103.559 EUR.

 

Alle anderen Planansätze und Feststellungen des Kernhaushaltes 2021 bleiben unverändert, weshalb hier auf eine erneute Darstellung und Erläuterung verzichtet wird.

Ergebnis- und Finanzhaushalt bleiben sowohl im Haushaltsjahr als auch in der mittelfristigen Finanzplanung unverändert ausgeglichen.

 

 

 

Anlagen

Nachtragshaushaltssatzung

Vorbericht

Ergebnishaushalt

Finanzhaushalt

Investitionsprogramm

Nachtragsstellenplan

Anlagen (alle nur elektronisch)

 

Beschlussvorschlag:

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Stäbelow beschließt die 1. Nachtragshaushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2021 mit ihren Anlagen.

 

Finanzielle Auswirkungen

 

(x) keine

 

 

 

 

 

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Einvernehmen erteilt

Bürgermeister

 

fachliche Richtigkeit

Fachbereichsleiter/in

 

 

haushaltsrechtliche Richtigkeit

Fachbereichsleiterin Finanzverwaltung