Wahl eines Mitgliedes für den Ausschuss für Schule, Jugend, Kultur, Sport und Soziales

Betreff
Wahl eines Mitgliedes für den Ausschuss für Schule, Jugend, Kultur, Sport und Soziales
Vorlage
IV/LV/20-1186/2021
Art
Informationsvorlagen

Sachverhalt:

Mit E-Mail vom 25.04.2021 wurde der Bürgermeister informiert, dass sich zum 26.04.2021 eine neue Fraktion in der Gemeinde Elmenhorst/Lichtenhagen gebildet hat. Diese nennt sich „Bündnis für die Gemeinde Elmenhorst/Lichtenhagen“ und besteht aus den Gemeindevertretern Gotham, Tietböhl und Ibendorf.

Der Ausschuss für Schule, Jugend, Kultur, Sport und Soziales wurde in der Gemeindevertretersitzung am 25.03.2021 nach den Grundsätzen der Verhältniswahl neu gewählt, womit § 32 Abs. 2 S. 10 der Kommunalverfassung des Landes M-V (KV M-V) Anwendung findet. Demnach gilt ein Mitglied der Gemeindevertretung als aus einer nach den Grundsätzen der Verhältniswahl vergebenen Funktion abberufen, wenn es Mitglied einer Fraktion wird, von der es nicht vorgeschlagen wurde, oder die nicht der Zählgemeinschaft angehört hat, von der es vorgeschlagen wurde.

Es handelt sich hierbei um eine gesetzliche Fiktion einer Abberufung, deren Rechtsfolge unmittelbar eintritt.

Die bedeutet für den Gemeindevertreter Gotham auf Grund des Fraktionswechsels, dass er nicht mehr Mitglied im Ausschuss für Schule, Jugend, Kultur, Sport und Soziales ist.

§ 32 Absatz 2 Satz 1 KV M-V bestimmt, dass die Wiederbesetzung frei gewordener Wahlstellen nach Satz 1 bis 7 verläuft, wobei die bereits besetzten Stellen anzurechnen sind. Dementsprechend wird der freie Sitz nach den Grundsätzen der Verhältniswahl besetzt. Sofern kein einvernehmlicher Besetzungsvorschlag eingereicht wird, erfolgt eine Abstimmung über die konkurrierenden Wahlvorschläge. Wahlvorschlagsberechtigt sind daher alle Fraktionen und Zählgemeinschaften (§ 32 Absatz 2 Satz 1 i. V. m. Satz 3 KV M-V).

Sollten bereits vor der Sitzung ein einvernehmlicher Besetzungsvorschlag oder Wahlvorschläge von Fraktionen und/oder Zählgemeinschaften abgestimmt sein, bittet das Amt Warnow-West um Übermittlung vorab, um die Wahl entsprechend bestmöglich vorzubereiten.

 

N. Czerny-Christenson