Sachverhalt:
Mit E-Mail vom 25.04.2021 wurde der Bürgermeister
informiert, dass sich zum 26.04.2021 eine neue Fraktion in der Gemeinde
Elmenhorst/Lichtenhagen gebildet hat. Diese nennt sich „Bündnis für die
Gemeinde Elmenhorst/Lichtenhagen“ und besteht aus den Gemeindevertretern
Gotham, Tietböhl und Ibendorf.
Der Ausschuss für Schule, Jugend, Kultur, Sport und Soziales
wurde in der Gemeindevertretersitzung am 25.03.2021 nach den Grundsätzen der
Verhältniswahl neu gewählt, womit § 32 Abs. 2 S. 10 der Kommunalverfassung des
Landes M-V (KV M-V) Anwendung findet. Demnach gilt ein Mitglied der
Gemeindevertretung als aus einer nach den Grundsätzen der Verhältniswahl
vergebenen Funktion abberufen, wenn es Mitglied einer Fraktion wird, von der es
nicht vorgeschlagen wurde, oder die nicht der Zählgemeinschaft angehört hat,
von der es vorgeschlagen wurde.
Es handelt sich hierbei um eine gesetzliche Fiktion einer
Abberufung, deren Rechtsfolge unmittelbar eintritt.
Die bedeutet für den Gemeindevertreter Gotham auf Grund des Fraktionswechsels, dass er nicht mehr Mitglied im Ausschuss für Schule, Jugend, Kultur, Sport und Soziales ist.
§ 32 Absatz 2 Satz 1 KV M-V bestimmt, dass die
Wiederbesetzung frei gewordener Wahlstellen nach Satz 1 bis 7 verläuft, wobei
die bereits besetzten Stellen anzurechnen sind. Dementsprechend wird der freie
Sitz nach den Grundsätzen der Verhältniswahl besetzt. Sofern kein
einvernehmlicher Besetzungsvorschlag eingereicht wird, erfolgt eine Abstimmung
über die konkurrierenden Wahlvorschläge. Wahlvorschlagsberechtigt sind daher
alle Fraktionen und Zählgemeinschaften (§ 32 Absatz 2 Satz 1 i. V. m. Satz 3 KV
M-V).
Sollten bereits vor der Sitzung ein einvernehmlicher
Besetzungsvorschlag oder Wahlvorschläge von Fraktionen und/oder
Zählgemeinschaften abgestimmt sein, bittet das Amt Warnow-West um Übermittlung
vorab, um die Wahl entsprechend bestmöglich vorzubereiten.
N. Czerny-Christenson