Beschluss zur Reduzierung des Entgeltes für die Sportstätte Lichtenhagen für Doppelnutzungszeiten während des Schulunterrichtes

Betreff
Beschluss zur Reduzierung des Entgeltes für die Sportstätte Lichtenhagen für Doppelnutzungszeiten während des Schulunterrichtes
Vorlage
VO/BV/20-1161/2021
Art
Beschlussvorlage

Problembeschreibung/Begründung:

 

Für den Schulsportunterricht der Grundschule Lichtenhagen wird die Sportstätte Lichtenhagen i. d. R. vormittags nicht an Vereine vermietet. Es gibt auch keine Anfragen zu Nutzungszeiten von Vereinen für diesen Zeitraum. Die Grundschule nutzt die Sporthalle derzeit für 15 Unterrichtsstunden in der Woche. Teilweise werden Klassen einzeln bzw. maximal mit einer weiteren Klasse unterrichtet.

 

Die Schulsporthalle des Erasmus-Gymnasiums Rostock wird umfassend saniert. Für den Sportunterricht wurden freie Zeiten in der Sportstätte Lichtenhagen gebucht. Der Bedarf an Nutzungszeiten ist jedoch so groß, dass Nutzungszeiten für die Hälfte der Sportstätte, gemeinsam mit der Grundschule Lichtenhagen, in Anspruch genommen werden müssen. Dies erfolgte in Absprache mit der Schulleitung der Grundschule, welche keine Beeinträchtigungen durch die Doppelnutzung erwartet. Während einer Doppelnutzung wird Sportstätte durch eine Klasse der Grundschule mit einer weiteren Klasse des Erasmus-Gymnasiums in Anspruch genommen.

 

Die aktuelle Benutzungs- und Entgeltordnung eröffnet keine Möglichkeit, für die Doppelnutzungszeit ein geringeres Entgelt zu berechnen. Eine auswärtige Schule wird in die Benutzungsgruppe IV eingeordnet, welche für die Benutzung ein Entgelt i. H. v. 60,00 EUR pro Stunde zu entrichten hat. Es werden pro Woche 13,5 Stunden als alleiniger Nutzer und 4,5 Stunden in Doppelnutzung in Anspruch genommen.

 

Der gegenwärtige Nutzungsvertrag mit der Hanse- und Universitätsstadt Rostock, als Schulträger des Erasmus-Gymnasiums, läuft bis zum Ende des Schuljahres 2020/2021. Es wurde allerdings bereits bekundet, dass die Sanierung der Schulsporthalle über zwei Jahre andauern wird, sodass die Nutzung der Sportstätte Lichtenhagen für die gesamte Dauer beabsichtigt wäre. Zukünftige Stundenpläne sollen so gestaltet werden, dass es möglichst nicht zu einer Doppelnutzung kommt.

 

Es wird vorgeschlagen, das Nutzungsentgelt für die Doppelnutzungszeiten auf die Hälfte für den konkret beschriebenen Fall zu reduzieren.

 

Anlagen

 

Beschlussvorschlag:

 

Die Gemeindevertretung beschließt in Abweichung zur geltenden Benutzungs- und Entgeltordnung für die Sportstätte Lichtenhagen, die Halbierung des Stundensatzes für Doppelnutzungszeiten des Erasmus-Gymnasiums Rostock und der Grundschule Lichtenhagen.

 

Finanzielle Auswirkungen

 

(X) Ja, im Rahmen des Haushaltsplanes

Die nicht geplante Einnahme durch die Vermietung an das Erasmus-Gymnasium reduziert sich bis zum Ende des Schuljahres von 19.440,00 EUR* auf 17.010,00 EUR*

* Die Werte sind als vorläufig anzusehen, da auf Grund der Corona-Landesverordnung Mecklenburg-Vorpommern Nutzungen der Sportstätte derzeit verboten ist.

 

 

 

 

 

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Einvernehmen erteilt

Bürgermeister

 

fachliche Richtigkeit

Fachbereichsleiter/in

 

 

haushaltsrechtliche Richtigkeit

Fachbereichsleiterin Finanzverwaltung