Sachverhalt:
Aufgrund des Rücktritts eines Mitglieds des Ausschusses für
Schule, Jugend, Kultur, Sport und Soziales der Gemeinde Elmenhorst/Lichtenhagen
ist der vakante Sitz durch Wahl neu zu besetzen.
§ 32 Absatz 2 Satz 1 der Kommunalverfassung (KV M-V)
bestimmt, dass die Wiederbesetzung frei gewordener Wahlstellen nach Satz 1 bis
7 verläuft, wobei die bereits besetzten Stellen anzurechnen sind.
Dementsprechend wird der freie Sitz nach den Grundsätzen der Verhältniswahl
besetzt. Sofern kein einvernehmlicher Besetzungsvorschlag eingereicht wird,
erfolgt eine Abstimmung über die konkurrierenden Wahlvorschläge.
Wahlvorschlagsberechtigt sind daher alle Fraktionen und Zählgemeinschaften (§
32 Absatz 2 Satz 1 i. V. m. Satz 3 KV M-V).
Sollten bereits vor der Sitzung ein einvernehmlicher Besetzungsvorschlag oder Wahlvorschläge von Fraktionen und/oder Zählgemeinschaften abgestimmt sein, bittet das Amt Warnow-West um Übermittlung vorab, um die Wahl entsprechend bestmöglich vorzubereiten.
Anlagen: