Sachverhalt:
Bei der Gemeindevertretersitzung am 22.10.2020 der Gemeinde
Elmenhorst/Lichtenhagen erfolgte die Abberufung eines Gemeindevertreters aus
dem Hauptausschuss. Somit ist eine Wahlstelle des Hauptausschusses frei, die
wieder zu besetzen ist.
§ 32 Absatz 2 Satz 1 der Kommunalverfassung (KV M-V) bestimmt, dass die Wiederbesetzung frei gewordener Wahlstellen nach Satz 1 bis 7 verläuft, wobei die bereits besetzten Stellen anzurechnen sind. Dementsprechend wird der freie Sitz nach den Grundsätzen der Verhältniswahl besetzt. Sofern kein einvernehmlicher Besetzungsvorschlag eingereicht wird, erfolgt eine Abstimmung über die konkurrierenden Wahlvorschläge. Wahlvorschlagsberechtigt sind daher alle Fraktionen und Zählgemeinschaften (§ 32 Absatz 2 Satz 1 i. V. m. Satz 3 KV M-V).
Sollten bereits vor der Sitzung ein einvernehmlicher Besetzungsvorschlag oder Wahlvorschläge von Fraktionen und/oder Zählgemeinschaften abgestimmt sein, bittet das Amt Warnow-West um Übermittlung vorab, um die Wahl entsprechend bestmöglich vorzubereiten.
Anlagen: