Problembeschreibung/Begründung:
In § 44 abs. 4 der Kommunalverfassung des Landes Mecklenburg-Vorpommern ist das Verfahren zur Annahme von Spenden, Schenkungen und ähnlichen Zuwendungen geregelt.
Grundsätzlich darf die Gemeinde zur Erfüllung ihrer Aufgaben des eignen Wirkungskreises Spenden, Schenkungen und ähnliche Zuwendungen einwerben und annehmen oder an Dritte vermitteln, die sich an der Erfüllung dieser Aufgabe beteiligen. Zuwendungen dürfen nur noch durch den Bürgermeister oder einen Stellvertreter eingeworben, das Angebot einer Zuwendung nur von ihnen entgegengenommen werden. Über die Annahme oder Vermittlung der Spenden entscheidet die Gemeindevertretung. Entscheidungen unter 100,00 Euro hat die Gemeindevertretung durch die Hauptsatzung auf den Bürgermeister übertragen. Der Bürgermeister hat das Angebot lt. beigefügter Rechnung und Spendenurkunde entgegengenommen, der Gemeinde eine Sachspende in Höhe von 6.473,15 Euro zum Zwecke der Förderung des Natur-und Umweltschutzes gemäß
§ 52 Absatz 2 Nr. 8 der Abgabenordnung zukommen zu lassen. Die Sachspende der
Familie Dipl.-Chem.
Bärbel und Dr. Roland E. Winkler beläuft sich auf eine Summe von 6.473,15 Euro.
Es handelt sich um eine ausgeführte Baumpflanzung auf einer öffentlichen
Grünfläche der Gemeinde, welche sich westlich des Grundstückes Seesternweg 10 a
in Elmenhorst befindet.
Aus vorgenanntem Grunde muss nun die Gemeindevertretung über die Annahme der Spende entscheiden.
Anlagen
1) Rechnung Spende Baumpflanzung
2) Spendenurkunde Baumpflanzung
Beschlussvorschlag:
Die Gemeinde
Elmenhorst/Lichtenhagen beschließt die Sachspende einer Baumpflanzung von
Familie Dipl.-Chem. Bärbel und Dr. Roland E. Winkler anzunehmen.
Finanzielle
Auswirkungen
( ) Keine
( ) Ja, im Rahmen des
Haushaltsplanes
(x) Ja, abweichend vom
Haushaltsplan Mehreinnahmen/Mehrausgaben in Höhe von 6.473,15 Euro zu
vereinnahmen/verausgaben als Spendenbetrag bzw. gleichzeitige Ausgabendeckung
im Produkt 55100
(Eine entsprechende Beschlussvorlage über die außerplanmäßige
Mehreinnahme/Mehrausgabe wird zuständigkeitshalber für den nächsten
Hauptausschuss der Gemeinde Elmenhorst/Lichtenhagen vorbereitet.)
( ) Ja, erstmals in
Folgejahren
________________ |
_______________________ |
_____________________ |
Einvernehmen erteilt Bürgermeister |
fachliche Richtigkeit Fachbereichsleiter/in |
haushaltsrechtliche Richtigkeit Fachbereichsleiterin Finanzverwaltung |