Beschluss über eine Spendenannahme

Betreff
Beschluss über eine Spendenannahme
Vorlage
VO/BV/20-1147/2021
Art
Beschlussvorlage

Problembeschreibung/Begründung:

In § 44 abs. 4 der Kommunalverfassung des Landes Mecklenburg-Vorpommern ist das Verfahren zur Annahme von Spenden, Schenkungen und ähnlichen Zuwendungen geregelt.

Grundsätzlich darf die Gemeinde zur Erfüllung ihrer Aufgaben des eignen Wirkungskreises Spenden, Schenkungen und ähnliche Zuwendungen einwerben und annehmen oder an Dritte vermitteln, die sich an der Erfüllung dieser Aufgabe beteiligen. Zuwendungen dürfen nur noch durch den Bürgermeister oder einen Stellvertreter eingeworben, das Angebot einer Zuwendung nur von ihnen entgegengenommen werden. Über die Annahme oder Vermittlung der Spenden entscheidet die Gemeindevertretung. Entscheidungen unter 100,00 Euro hat die Gemeindevertretung durch die Hauptsatzung auf den Bürgermeister übertragen. Der Bürgermeister hat das Angebot lt. beigefügter Rechnung und Spendenurkunde entgegengenommen, der Gemeinde eine Sachspende in Höhe von 6.473,15 Euro zum Zwecke der Förderung des Natur-und Umweltschutzes gemäß

§ 52 Absatz 2 Nr. 8 der Abgabenordnung zukommen zu lassen. Die Sachspende der

Familie Dipl.-Chem. Bärbel und Dr. Roland E. Winkler beläuft sich auf eine Summe von 6.473,15 Euro. Es handelt sich um eine ausgeführte Baumpflanzung auf einer öffentlichen Grünfläche der Gemeinde, welche sich westlich des Grundstückes Seesternweg 10 a in Elmenhorst befindet.

Aus vorgenanntem Grunde muss nun die Gemeindevertretung über die Annahme der Spende entscheiden.

Anlagen

1) Rechnung Spende Baumpflanzung

2) Spendenurkunde Baumpflanzung

 

Beschlussvorschlag:

 

Die Gemeinde Elmenhorst/Lichtenhagen beschließt die Sachspende einer Baumpflanzung von Familie Dipl.-Chem. Bärbel und Dr. Roland E. Winkler anzunehmen.

 

Finanzielle Auswirkungen

 

( ) Keine

( ) Ja, im Rahmen des Haushaltsplanes

(x) Ja, abweichend vom Haushaltsplan Mehreinnahmen/Mehrausgaben in Höhe von 6.473,15 Euro zu vereinnahmen/verausgaben als Spendenbetrag bzw. gleichzeitige Ausgabendeckung im Produkt 55100

(Eine entsprechende Beschlussvorlage über die außerplanmäßige Mehreinnahme/Mehrausgabe wird zuständigkeitshalber für den nächsten Hauptausschuss der Gemeinde Elmenhorst/Lichtenhagen vorbereitet.)

( ) Ja, erstmals in Folgejahren 

 

 

 

 

 

________________

_______________________

_____________________

Einvernehmen erteilt

Bürgermeister

 

fachliche Richtigkeit

Fachbereichsleiter/in

 

 

haushaltsrechtliche Richtigkeit

Fachbereichsleiterin Finanzverwaltung