Problembeschreibung/Begründung:
Gemäß § 24 Kinderförderungsgesetz (KiföG M-V) schließt der Träger der öffentlichen Jugendhilfe im Einvernehmen mit der Gemeinde eine Vereinbarung über den Betrieb der Kindertageseinrichtungen (Leistungsvereinbarung). Mit den Vereinbarungen werden Inhalt, Umfang und Qualität der Leistungsangebote sowie differenzierte Entgelte für Leistungsangebote und die betriebsnotwendigen Investitionen festgelegt.
Vor diesem Hintergrund wurde zwischen dem Landkreis Rostock als Träger der öffentlichen Jugendhilfe und dem „Deutschen Roten Kreuz Kreisverband Bad Doberan e.V.“ (DRK) als Träger der Kindertageseinrichtungen „Schwalbennest“ in Kritzmow nach dem Antrag durch den Träger eine Entgeltverhandlung zur Finanzierung der Kindertageseinrichtungen in Kritzmow durchgeführt.
Diese Entgeltverhandlungen wurden erforderlich, da das DRK die Personalkosten für die Erzieher auf Grund von Tarifsteigerung anpasst.
Durch Mitarbeiter der Entgeltstelle des Landkreises Rostock wurden die vom DRK vorgelegten Unterlagen geprüft.
Grundlegende Bestandteile der Leistungsvereinbarung sind leistungsbezogenen Kalkulationen (Anlage 1) und die Leistungsbeschreibung (Anlage 2).
Für die Leistungsvereinbarung wurde eine Laufzeit von zwölf Monaten verhandelt, mit Beginn 01.04.2021.
Gemäß § 24 Absatz 1 Satz 1 KiföG M-V über den Betrieb von Kindertageseinrichtungen bedarf es eines Beschlusses über das Einvernehmen zwischen dem örtlichen Träger der öffentlichen Jugendhilfe (hier: Landkreis Rostock) und der Gemeinde Kritzmow.
Im Ergebnis entstehen der Gemeinde Kritzmow keine zusätzlichen Kosten, da auf Grund der Pauschalisierung der Gemeindeanteil pro Kind ab dem 01.01.2021 ein Festbetrag i. H. v. monatlich 152,76 Euro festgelegt ist.
Die monatlichen Gesamtkosten für einen Platz in der Kindertageseinrichtung „Schwalbennest“ in Kritzmow haben sich nach der Entgeltverhandlung wie folgt geändert:
Betreuungsart |
bis 30.03.2021 |
ab 01.04.2021 |
Kinderkrippe ganztags |
1.059,13 Euro |
1083,89 Euro |
Kinderkrippe Teilzeit |
635,48 Euro |
650,34 Euro |
Kinderkrippe halbtags |
423,65 € Euro |
433,56 Euro |
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Kindergarten ganztags |
540,93 Euro |
647,41 Euro |
Kindergarten Teilzeit |
324,56 Euro |
388,44 Euro |
Kindergarten halbtags |
216,37 Euro |
258,96 Euro |
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Hort ganztags |
283,88 Euro |
292,34 Euro |
Hort Teilzeit |
170,33 Euro |
175,41 Euro |
Die Differenz zu den Gemeindeanteilen von monatlich 152,76 Euro pro Platz tragen der Landkreis Rostock mit 45,5 % und das Land Mecklenburg-Vorpommern mit 54,5 %.
Die Gemeinde hat somit über die Erteilung Ihres Einvernehmens zum Abschluss der Leistungsvereinbarung in der Zeit vom 01.04.2021 bis zum 30.03.2022 für die Kita „Schwalbennest“ Kritzmow zu entscheiden
Anlagen
Beschlussvorschlag:
Die
Gemeindevertretung Kritzmow erteilt ihr Einvernehmen zum Abschluss der
Leistungsvereinbarung ab 01.04.2021 für die Kindertagesstätte „Schwalbennest“
Kritzmow.
Finanzielle
Auswirkungen
Durch diesen Beschluss keine, da sich die Gemeinde davon unabhängig mit
einem Festbetrag 152,76 Euro je Kind beteiligt.
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Einvernehmen erteilt Bürgermeister |
fachliche Richtigkeit Fachbereichsleiter/in |
haushaltsrechtliche Richtigkeit Fachbereichsleiterin Finanzverwaltung |