Beschluss zur Erteilung des gemeindlichen Einvernehmen zur neuen Leistungsvereinbarung für die Kindertagesförderung in der Kindertagesstätte "Schwalbennest" in der Gemeinde Kritzmow ab 01.04.2021

Betreff
Beschluss zur Erteilung des gemeindlichen Einvernehmen zur neuen Leistungsvereinbarung für die Kindertagesförderung in der Kindertagesstätte „Schwalbennest“ in der Gemeinde Kritzmow ab 01.04.2021
Vorlage
VO/OS/60-1359/2021
Art
Beschlussvorlage

Problembeschreibung/Begründung:

 

Gemäß § 24 Kinderförderungsgesetz (KiföG M-V) schließt der Träger der öffentlichen Jugendhilfe im Einvernehmen mit der Gemeinde eine Vereinbarung über den Betrieb der Kindertageseinrichtungen (Leistungsvereinbarung). Mit den Vereinbarungen werden Inhalt, Umfang und Qualität der Leistungsangebote sowie differenzierte Entgelte für Leistungsangebote und die betriebsnotwendigen Investitionen festgelegt.

Vor diesem Hintergrund wurde zwischen dem Landkreis Rostock als Träger der öffentlichen Jugendhilfe und dem „Deutschen Roten Kreuz Kreisverband Bad Doberan e.V.“ (DRK) als Träger der Kindertageseinrichtungen „Schwalbennest“ in Kritzmow nach dem Antrag durch den Träger eine Entgeltverhandlung zur Finanzierung der Kindertageseinrichtungen in Kritzmow durchgeführt.

Diese Entgeltverhandlungen wurden erforderlich, da das DRK die Personalkosten für die Erzieher auf Grund von Tarifsteigerung anpasst.

Durch Mitarbeiter der Entgeltstelle des Landkreises Rostock wurden die vom DRK vorgelegten Unterlagen geprüft.

Grundlegende Bestandteile der Leistungsvereinbarung sind leistungsbezogenen Kalkulationen (Anlage 1) und die Leistungsbeschreibung (Anlage 2).

Für die Leistungsvereinbarung wurde eine Laufzeit von zwölf Monaten verhandelt, mit Beginn 01.04.2021.

Gemäß § 24 Absatz 1 Satz 1 KiföG M-V über den Betrieb von Kindertageseinrichtungen bedarf es eines Beschlusses über das Einvernehmen zwischen dem örtlichen Träger der öffentlichen Jugendhilfe (hier: Landkreis Rostock) und der Gemeinde Kritzmow.

Im Ergebnis entstehen der Gemeinde Kritzmow keine zusätzlichen Kosten, da auf Grund der Pauschalisierung der Gemeindeanteil pro Kind ab dem 01.01.2021 ein Festbetrag i. H. v. monatlich 152,76 Euro festgelegt ist.

Die monatlichen Gesamtkosten für einen Platz in der Kindertageseinrichtung „Schwalbennest“ in Kritzmow haben sich nach der Entgeltverhandlung wie folgt geändert:

 

 

Betreuungsart

bis 30.03.2021

ab 01.04.2021

Kinderkrippe ganztags

1.059,13 Euro

1083,89 Euro

Kinderkrippe Teilzeit

635,48 Euro

650,34 Euro

Kinderkrippe halbtags

423,65 € Euro

433,56 Euro

 

 

 

Kindergarten ganztags

540,93 Euro

647,41 Euro

Kindergarten Teilzeit

324,56 Euro

388,44 Euro

Kindergarten halbtags

216,37 Euro

258,96 Euro

 

 

 

Hort ganztags

283,88 Euro

292,34 Euro

Hort Teilzeit

170,33 Euro

175,41 Euro

               

 

Die Differenz zu den Gemeindeanteilen von monatlich 152,76 Euro pro Platz tragen der Landkreis Rostock mit 45,5 % und das Land Mecklenburg-Vorpommern mit 54,5 %.

 

Die Gemeinde hat somit über die Erteilung Ihres Einvernehmens zum Abschluss der Leistungsvereinbarung in der Zeit vom 01.04.2021 bis zum 30.03.2022 für die Kita „Schwalbennest“ Kritzmow zu entscheiden

 

 

 

 

 

 

Anlagen

 

 

Beschlussvorschlag:

 

Die Gemeindevertretung Kritzmow erteilt ihr Einvernehmen zum Abschluss der Leistungsvereinbarung ab 01.04.2021 für die Kindertagesstätte „Schwalbennest“ Kritzmow.

 

Finanzielle Auswirkungen

Durch diesen Beschluss keine, da sich die Gemeinde davon unabhängig mit einem Festbetrag 152,76 Euro je Kind beteiligt.

 

 

 

 

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Einvernehmen erteilt

Bürgermeister

 

fachliche Richtigkeit

Fachbereichsleiter/in

 

 

haushaltsrechtliche Richtigkeit

Fachbereichsleiterin Finanzverwaltung