Problembeschreibung/Begründung:
Anlass der Innenbereichsatzungsänderung im Ortsteil Wilsen waren Anträge von Grundstückseigentümern zur Einbeziehung von Flächen in den Innenbereich. In mehreren Bauausschusssitzungen auch unter Einbeziehung der Wilsener Einwohner (03.06.2020) wurden weitergehende Anpassungserfordernisse der bestehenden Satzung herausgearbeitet, die anlässlich der beantragten Änderung zugunsten aller Eigentümer mitbehandelt werden sollen. Dies betrifft vorrangig eine Klarstellung der Zugehörigkeit rückwärtiger Hof-/Grundstücksflächen zum bebauungsakzessorisch nutzbaren Innenbereich (Nebennutzungsflächen). Das Anliegen der Eigentümer wurde vom Bauausschuss befürwortet. In der Bauausschusssitzung am 03.02.2021 wurde zuletzt ausführlich die Festlegung allgemeiner Vorgaben für künftige Ergänzungsbebauungen diskutiert, so dass das Planungsbüro bsd bereits den Auslegungs- und Entwurfsbeschluss erarbeiten konnte.
Eine Beauftragung der Planungsleistungen für die Innenbereichsatzungsänderung Wilsen bzw. die Neufassung ist noch nicht erfolgt, ein Angebot liegt vor. Damit der Auftrag erteilt werden kann, ist ein Städtebaulicher Vertrag zur Übernahme aller im Zusammenhang mit der Aufstellung der 5. Änderung bzw. Neufassung der Innenbereichsatzung Wilsen entstehenden Kosten zu schließen. Investor bzw. Vertragspartner der Gemeinde Stäbelow wird einer der bevorteilten Eigentümer. Erst nach Unterzeichnung des Vertrages und Erfüllung der Zahlungsverpflichtung bzw. Beibringen einer Bürgschaft können die Planungsleistungen beauftragt und bezahlt werden.
Anlagen
Entwurf Städtebaulicher Vertrag mit
Anlagen (Entwurf Innenbereichsatzung Wilsen Neufassung, Stand vom 4.2.21,
Angebot bsd über Planungskosten vom 15.1.21, Bürgschaftsurkunde)
Beschlussvorschlag:
Die
Gemeindevertretung der Gemeinde Stäbelow beschließt den anliegenden
Städtebaulichen Vertrag zur Übernahme aller im Zusammenhang mit der Aufstellung
der 5. Änderung bzw. Neufassung der Innenbereichsatzung Wilsen entstehenden
Kosten durch einen Investor.
Finanzielle
Auswirkungen ( X ) Ja, zusätzliche außerplanmäßige Einnahme
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Einvernehmen erteilt Bürgermeister |
fachliche Richtigkeit Fachbereichsleiter/in |
haushaltsrechtliche Richtigkeit Fachbereichsleiterin Finanzverwaltung |