Problembeschreibung/Begründung:
Gemäß § 50 Abs. 1
KV M-V sind überplanmäßige oder außerplanmäßige Aufwendungen oder Auszahlungen
nur zulässig, wenn sie unvorhergesehen und unabweisbar sind und die Deckung
gewährleistet ist.
Gemäß § 50 Abs. 4
KV M-V stellen nicht veranschlagte oder zusätzliche Aufwendungen, die erst bei
der Feststellung des Jahresabschlusses festgestellt werden können und nicht zu
Auszahlungen führen, keine über- oder außerplanmäßigen Aufwendungen dar.
Überplanmäßige
Aufwendungen/Auszahlungen im Teilhaushalt 2 Bürgerdienste ergaben sich bei den
Personalkosten der Kita Schwalbennest.
Die Deckung der überplanmäßigen Auszahlungen/Aufwendungen ist durch
Mehrerträge/Mehreinzahlungen durch eine Personalkostenerstattung des neuen
Trägers der Kita gegeben. Die Überschreitungen und die Deckungsmittel werden in
der Anlage detailliert erläutert.
Anlagen
Zustimmung zu überplanmäßigen Auszahlungen/Aufwendungen im Jahresabschluss 2016
Beschlussvorschlag:
Die
Gemeindevertretung der Gemeinde Kritzmow beschließt Haushaltsüberschreitungen
im Jahresabschluss zum 31. Dezember 2016 in Höhe von:
Ergebnisrechnung
überplanmäßige
Aufwendungen im Teilhaushalt 2 Bürgerdienste 1.656,89
EUR
Finanzielle
Auswirkungen
(x ) Ja, abweichend vom Haushaltsplan
(siehe Anlage „Zustimmung zu überplanmäßigen Auszahlungen/Aufwendungen im Jahresabschluss 2016“
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Einvernehmen erteilt Bürgermeister |
fachliche Richtigkeit Fachbereichsleiterin |
haushaltsrechtliche Richtigkeit Fachbereichsleiterin Finanzverwaltung |