Problembeschreibung/Begründung:
Zu Nr. 1
In § 6 Abs. 2 Bürgermeister – Anpassung an
neues Vergaberecht
Die bisherige
Formulierung muss aufgrund der Änderung des Vergaberechtes angepasst werden. Es
gelten nunmehr unterhalb der EU-Schwellenwerte die Unterschwellenvergabeordnung
(UVgO) bzw. Abschnitt 1 der Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen
(VOB/A)
Der Regelungsinhalt ist nahezu unverändert. Die Gemeindevertretung kann
Entscheidungsrechte innerhalb bestimmter Wertgrenzen übertragen, aber nicht
insgesamt (§ 22 Abs. 4 Nr. 3 der Kommunalverfassung), daher stellt eine
Reduzierung auf den EU-Schwellenwert eine praktikable Lösung dar.
Der Bürgermeister entscheidet wie bisher ausschließlich darüber, wer den
Zuschlag für einen Auftrag erhält, nicht über das Ob und das Wie eines
Auftrages.
Zu Nr. 2
§ 7 Entschädigungen - Neufassung
Am 29.06.2019 ist
eine neue Entschädigungsverordnung in Kraft getreten, die im Wesentlichen neue
Höchstsätze festlegt. Damit haben die Gemeindevertretungen die Möglichkeit, die
Entschädigungssätze in den Hauptsatzungen bis zu diesen Höchstsätzen neu zu
regeln.
In den vorliegenden Entwurf wurden
Höchstsätze der neuen EntschVO M-V aufgenommen, ebenso der monatliche
Sockelbetrag, der erstmals an Mitglieder der Gemeindevertretung gezahlt werden
kann, sofern sie keine funktionsbezogene Aufwandsentschädigung erhalten. Der
Höchstbetrag richtet sich nach der Einwohnerzahl.
Gleichzeitig können die Bürgermeister nun
auch Sitzungsgeld erhalten. Auf Vorschlag der Bürgermeisterin soll davon jedoch
kein Gebrauch gemacht werden.
Der StGT empfiehlt in seinem
Hauptsatzungsmuster nur ein Sitzungsgeld zu zahlen, auch wenn mehrere Sitzungen
an einem Tag stattfinden. In der Praxis finden diese Sitzungen unmittelbar vor
den Sitzungen der Gemeindevertretung, teilweise zum selben Thema statt. Ein
Sitzungsgeld hierfür wird daher als unangemessen angesehen, weil es in diesem
Fall nur einen unbeträchtlichen Mehraufwand bedeutet
Anlagen: Vierte Satzung zur Änderung der Hauptsatzung der Gemeinde Pölchow
Beschlussvorschlag:
Die
Gemeindevertretung beschließt die als Anlage 1 vorliegende Vierte Satzung zur
Änderung der Hauptsatzung der Gemeinde Pölchow.
.
Finanzielle
Auswirkungen: (X) Ja, im Rahmen des Haushaltsplanes
________________ |
_______________________ |
_____________________ |
Einvernehmen erteilt Bürgermeisterin |
fachliche Richtigkeit LVB |
haushaltsrechtliche Richtigkeit Fachbereichsleiterin Finanzverwaltung |