Beschluss von über-/außerplanmäßigen Auszahlungen/Aufwendungen im Jahresabschluss 2016

Betreff
Beschluss von über-/außerplanmäßigen Auszahlungen/Aufwendungen im Jahresabschluss 2016
Vorlage
VO/FV/70-0890/2020
Art
Beschlussvorlage

Problembeschreibung/Begründung:

Gemäß § 50 Abs. 1 KV M-V sind überplanmäßige oder außerplanmäßige Aufwendungen oder Auszahlungen nur zulässig, wenn sie unvorhergesehen und unabweisbar sind und die Deckung gewährleistet ist.

Gemäß § 50 Abs. 4 KV M-V stellen nicht veranschlagte oder zusätzliche Aufwendungen, die erst bei der Feststellung des Jahresabschlusses festgestellt werden können und nicht zu Auszahlungen führen, keine über- oder außerplanmäßigen Aufwendungen dar.

Überplanmäßige Aufwendungen im Teilhaushalt 3 Gemeindeentwicklung entstanden in Zusammenhang mit den Jahresabschlussarbeiten. Die Wiederherstellung der Grünflächen im Bereich des B-Plan Nr. 18 Wohngebiet „Am Kirchstieg“ waren als Investition veranschlagt. Es handelte sich jedoch um Aufwand.

Überplanmäßige Aufwendungen im Teilhaushalt 4 zentrale Finanzdienstleistungen betreffen die Gewerbesteuerumlage, die aufgrund höherer Gewerbesteuererträge überschritten wurde.
Die Deckung der überplanmäßigen Auszahlungen/Aufwendungen ist durch  Mehreinzahlungen/Mehrerträge/Mehreinzahlungen bzw. Minderauszahlungen/Minderaufwendungen gegeben.
Die Überschreitungen und die Deckungsmittel werden in der Anlage detailliert erläuter

 

 

Anlagen

Zustimmung zu überplanmäßigen Auszahlungen/Aufwendungen im Jahresabschluss 2016

 

 

 

 

 

 

Beschlussvorschlag:

 

 

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Lambrechtshagen beschließt Haushaltsüberschreitungen im Jahresabschluss zum 31. Dezember 2016 in Höhe von:

 

Ergebnisrechnung

über-/außerplanmäßige Aufwendungen im Teilhaushalt 3                                        292.241,73 EUR

über-/außerplanmäßige Aufwendungen im Teilhaushalt 4                                          18.186,49 EUR

 

 

 

 

 

 

Finanzielle Auswirkungen

 

 (x ) Ja, abweichend vom Haushaltsplan

(siehe Anlage „Zustimmung zu über-/außerplanmäßigen Auszahlungen/Aufwendungen im Jahresabschluss 2016“

 

 

 

 

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Einvernehmen erteilt

Bürgermeister

 

fachliche Richtigkeit

Fachbereichsleiterin

 

 

haushaltsrechtliche Richtigkeit

Fachbereichsleiterin Finanzverwaltung